Entlastung für Krankenkassen

publiziert: Dienstag, 19. Sep 2006 / 16:07 Uhr

Flims - Die Finanzierung von Heimpflege und Spitex soll für die Krankenversicherung nicht zum Fass ohne Boden werden.

An der heutigen Belastung der Kassen von rund 2 Milliarden soll sich nichts ändern.
An der heutigen Belastung der Kassen von rund 2 Milliarden soll sich nichts ändern.
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Mit 28 zu 7 Stimmen hat der Ständerat beschlossen, dass die Krankenkassen nur einen Beitrag leisten müssen. Laut KVG müssten die Krankenkassen die Pflegeleistungen eigentlich ganz übernehmen.

Um eine Kostenexplosion zu verhindern, wurden 1998 Rahmentarife eingeführt. Klar war aber schon damals, dass dies nur eine provisorische Lösung sein kann und die Pflegefinanzierung grundlegend neu geregelt werden muss.

Kompromissmodell vom Ständerat

Gemäss dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates sollten die Krankenkassen künftig die Behandlungspflege ganz bezahlen, an die oft altersbedingte Grundpflege in Heimen und mit Spitex aber nur einen Beitrag leisten. Im Einverständnis mit der Landesregierung beschritt der Ständerat nun einen andern Weg.

Das Kompromissmodell der kleinen Kammer sieht vor, dass der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnet und nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Franken festlegt. An der heutigen Belastung der Kassen von rund 2 Milliarden soll sich nichts ändern.

Das neue Regime gilt für die ganze Schweiz. Die Kantone erhalten drei Jahre, um sich ihm anzupassen. Wie der Rest der Pflegekosten von gut 40 Prozent durch die öffentliche Hand und durch die Versicherten gedeckt werden soll, bleibt ihnen überlassen.

Linker Vorschlag abgelehnt

Eine linke Kommissionsminderheit wollte im Gesetz festhalten, dass höchstens 20 Prozent der Kosten auf die Pflegebedürftigen überwälzt werden dürfen. «Es darf nicht so weit kommen, dass man in diesem Land im Krankenbett verarmt», sagte Ernst Leuenberger (SP/SO).

Der Rat lehnte den Antrag mit 28 zu 10 Stimmen ab. Laut Kommissionspräsidentin Erika Forster (FDP/SG) bedeutet dies nicht, dass sich Kantone und Gemeinden aus der Verantwortung stehlen dürfen. Der Vorschlag der Kommission stehe im Einklang mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA).

(bert/sda)

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