Entscheid gegen Radio Energy

publiziert: Freitag, 18. Sep 2009 / 07:51 Uhr / aktualisiert: Freitag, 18. Sep 2009 / 10:39 Uhr

Zürich - Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet das von Radio Energy in seiner Beschwerde bemängelte Konzessionsverfahren für die Zürcher Privatradiosender in seinem Urteil als «rechtskonform». Das Uvek habe Radio 1 zu Recht besser bewertet als Radio Energy.

Studio in der Geschäftsstelle von Radio Energy.
Studio in der Geschäftsstelle von Radio Energy.
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Massgebend für den Entscheid seien Kriterien gewesen wie Arbeitsbedingungen oder die Vielfalt der Informationsangebote, nicht aber die Beliebtheit des Programms beim Publikum, heisst es in einer Medienmitteilung zum Urteil. Vor diesem Hintergrund habe das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) «sachgerecht, rechtsgleich und nachvollziebar» entschieden.

Daher sei Radio 1 zu Recht besser bewertet worden als der unterlegene Sender des Medienkonzerns Ringier. Dieser hatte in der Beschwerde geltend gemacht, er sei bei der Bereicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt besser zu bewerten.

Dieses Kriterium sei nur ausschlaggebend, wenn die Bewerbungen als gleichwertig zu betrachten seien. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Selbst wenn es so gewesen wäre, hätte Radio 1 laut Gericht immer noch besser abgeschnitten.

Eine Konzession für das Sendegebiet Zürich/Glarus erhielten vor einem Jahr Radio 24 (Tamedia), Roger Schawinskis Radio 1 sowie Radio Zürisee (Zürisee Medien AG). Radio Energy (Ringier) ging ganz leer aus, zumal es sich auch nicht um die kleine Konzession für den Grossraum Zürich beworben hatte.

Erweiterung des Sendegebiets

Das Gebiet Zürich/Glarus umfasst gut 1,5 Millionen potenzielle Hörerinnen und Hörer, das Gebiet Grossraum Zürich gut 900'000 Einwohner.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet für Radio 24, Radio 1 und Radio Zürisee nun die definitive Neukonzessionierung. Damit geht eine Erweitertung des Sendegebietes einher.

Radio Zürisee beispielsweise kann künftig die gesamten Kantone Zürich und Glarus sowie Teile der Kantone St. Gallen, Schwyz und Aargau per UKW versorgen.

Dank dem neuen Sendestandort Üetliberg wird zudem die Empfangssituation in der Stadt Zürich und deren Umgebung verbessert.

(ht/sda)

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«Es gibt keine vierte Frequenz für einen weiteren Privatsender im Raum Zürich-Glarus», sagte Leuenberger.
Dann geben Sie glaubwürdige Dokumente an, die ...
... Ihre Unterstellungen bezgl. "... das UVEK von Leuenberger ja mittlerweile auch bestens als korrupter Sauhaufen mit Beamten die nach ..." beweisen! Mir ist nicht bekannt, dass korrupt gehandelt würde! (:-))

Vielleicht trüben sich halt unterdessen Ihre Augen etwas ... könnte ja sein, dass Sandstürme ... politische ... die geistige Lisen etwas beschädigten! Trotzdem einen guten Tag/Nacht in den Osten. Punkt.
Hören Sie bitte
endlich auf mir Hass zu unterstellen.

Des weiteren, wenn Sie auch Einblick in die Eingabe-Dokumente hatten, können Sie hier gerne die Klappe aufreissen.
Vielleicht etwa auch nur, weil der ...
... Leuenberger ein Sozialdemokrat ist/war .... übrigens ein liberaler (!), meine ich ....

Sie sagten, Zitat: "In weiten Teilen der Branche ist das UVEK von Leuenberger ja mittlerweile auch bestens als korrupter Sauhaufen mit Beamten die nach ihrem eigenen Gutdünken handeln bekannt."

Nicht gerade glaubwürdig argumentiert, Midas, sondern in bester bürgerlicher Hassmanier - Schade, so schaden Sie nur sich selbst und dem Image "der Bürgerlichen", das sowieso heftigen Schaden erlitten hat im Zusammenhang mit der Finanz-, resp. UBS-Finma- und Wirtschafts-Krise!
Entscheid nicht nachvollziehbar
Die Berwerbung von Radio 1 war in wesentlichen Punkten die für etwa 20 % der Bewerbung standen unvollständig und schlecht. Die Eingabe von Energy war wesentlich umfassender und detaillierter.

Diese Entscheidung ist für mich nicht nachvollziehbar. Höchstens mit "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." In weiten Teilen der Branche ist das UVEK von Leuenberger ja mittlerweile auch bestens als korrupter Sauhaufen mit Beamten die nach ihrem eigenen Gutdünken handeln bekannt.
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