Entscheid über Frühpensionierung vertagt

publiziert: Freitag, 3. Jun 2005 / 17:36 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat über die Anhebung des Mindestalters für den vorzeitigen Altersrücktritt in der beruflichen Vorsorge von 55 auf 60 Jahre noch nicht entschieden. Wegen der öffentlichen Polemik wollte Sozialminister Pascal Couchepin zuerst die Dinge zurechtrücken.

Der Bundesrat will den Trend zur Frühpensionierung bremsen.
Der Bundesrat will den Trend zur Frühpensionierung bremsen.
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Mit einer Verordnungsänderung zum BVG will der Bundesrat Steuerschlupflöcher in der Zweiten Säule schliessen und den Trend zur Frühpensionierung bremsen. Dabei sollen die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen die Frühpensionierung künftig erst ab 60 statt bereits ab 55 Jahren anbieten können.

Der Bundesrat möchte so den Bereich einschränken, der noch zur steuerlich privilegierten Vorsorge gehört. Dagegen laufen nicht nur Bürgerliche und Arbeitgeber, sondern auch Linke und Gewerkschaften Sturm.

Kleine Leute

Die Erhöhung des Frühpensionierungsalters sei mit Sicherheit nichts Unsoziales, sagte Couchepin vor den Medien im Bundeshaus. Nur 25 Prozent gingen vor dem ordentlichen Rentenalter 65 in Pension, bloss 5 Prozent der Männer vor dem 60. Altersjahr. Dabei handle es sich um eine kleine Minderheit von Personen mit hohem Einkommen.

Kleine Leute könnten sich die Frühpensionierung nämlich gar nicht leisten, sagte Couchepin. Wer ab 25 seine Beiträge auf dem maximalen Einkommen des Obligatoriums von 77 000 Franken bezahle, komme beim Rücktritt mit 65 auf eine Rente von 34 000 Franken. Trete er mit 60 ab, bekomme er noch 20 000 Franken, bei 55 Jahren bloss 11 700 Franken.

Erweiterte Einkaufsmöglichkeiten

Bei Rentenalter 55 wären erweiterte Einkaufsmöglichkeiten nötig, sagte Vizedirektor Jürg Brechbühl vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), um eine Kürzung zu verhindern. Würde sich aber ein 40-jähriger Arbeitnehmer mit 80 000 Franken Einkommen für den Rücktritt mit 55 Jahren entschliessen, müsse er glatt eine Viertelmillion auf den Tisch legen.

Laut Couchepin soll der Rücktritt vor 60 im Rahmen von Sozialplänen möglich bleiben. Die Behauptung, dass für Staatsangestellte Ausnahmen vorgesehen seien, sei falsch: Die Pensionierung vor 60 solle nur bei Berufen im Interesse der öffentlichen Sicherheit ermöglicht werden, beispielsweise für Fluglotsen.

Mit der beim Bundesrat liegenden Änderung der BVG-Verordnung 2 soll 2006 der dritte und letzte Teil der 1. BVG-Revison in Kraft treten.

(bert/sda)

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