Urteil gegen die Schweiz

Erfolg für «Kassensturz» vor Strassburger Gericht

publiziert: Dienstag, 24. Feb 2015 / 12:51 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 24. Feb 2015 / 14:30 Uhr
Das Interesse der Öffentlichkeit wiegt schwerer, als der Persönlichkeitsschutz des Brokers.
Das Interesse der Öffentlichkeit wiegt schwerer, als der Persönlichkeitsschutz des Brokers.

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verurteilt. Es erklärte die Ausstrahlung eines «Kassensturz»-Beitrags für rechtens. Ein Versicherungsbroker war mit versteckter Kamera gefilmt worden.

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Das Zürcher Obergericht hatte die vier verantwortlichen Journalisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Gericht warf ihnen vor, fremde Gespräche aufgezeichnet sowie den Geheim- und Privatbereich des Brokers verletzt zu haben. Das Schweizer Fernsehen hatte die Sendung Ende März 2003 ausgestrahlt.

Das Bundesgericht hob den Schuldspruch wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs auf Beschwerde der Verurteilten jedoch auf, da dieser Vorwurf in der Anklageschrift nicht enthalten war.

Wie die Strassburger Richter in ihrem am Dienstag publizierten Urteil festhalten, wiegt das Interesse der Öffentlichkeit, Informationen über das Vorgehen von Brokern im Versicherungsbereich zu erhalten schwerer, als der Persönlichkeitsschutz des Brokers.

Kritik nicht persönlich

Die Kritik des Beitrags sei nicht auf den Versicherungsmann persönlich gerichtet gewesen, sondern auf sein Geschäftsgebaren. Zudem sei seine Stimme bei der Ausstrahlung verfälscht und das Gesicht unkenntlich gemacht worden.

Auch wenn die Urteile der Schweizer Gerichte in diesem Fall gemäss EGMR relativ mild ausgefallen sind, können sie dazu führen, dass Medien sich bei der Äusserung von Kritik zurückhalten.

Mildere Variante

Gemäss Bundesgericht war es nicht notwendig gewesen, das Gespräch heimlich aufzunehmen. Ein Protokoll aufgrund von Notizen hätte gereicht. Im übrigen befand das höchste Schweizer Gericht, dass das gezeigte Gespräch nur eine beschränkte Aussagekraft habe, da es im Einzelfall immer schlechte Beratung gebe.

Für die Öffentlichkeit interessanter wären Aussagen über das Ausmass der Missstände gewesen. Dazu habe die heimliche Aufnahme aber kaum etwas beigetragen.

"Grosse Genugtuung" bei SRF

Dass der Europäische Gerichtshof das Vorgehen der "Kassensturz"-Journalisten für rechtens erklärt, erfüllt Tristan Brenn, Chefredaktor TV bei SRF, gemäss einer SRF-Mitteilung mit grosser Genugtuung.

"Wir haben jetzt juristisch eine neue Ausgangslage", teilte Brenn mit. "Wenn wir also wieder einen Fall von öffentlichem Interesse haben, der sich nur über die versteckte Kamera dokumentieren lässt, so werden wir von diesem Mittel auch Gebrauch machen."

(flok/sda)

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