Erlös aus Goldschatz-Verkauf wird verteilt

publiziert: Mittwoch, 2. Feb 2005 / 12:47 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Feb 2005 / 16:59 Uhr

Bern - Es geht auch ohne neue Rechtsgrundlage: Ab Frühjahr 2006 fliessen 14 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen 1300 Tonnen Gold der Nationalbank in die Kassen der Kantone. Der Bund erhält 7 Milliarden.

Das EFD wollte das Goldvermögen nicht mehr länger blockieren.
Das EFD wollte das Goldvermögen nicht mehr länger blockieren.
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Der Bundesrat hat beschlossen, den Verkaufserlös wie den Nationalbank-Gewinn zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund auszuschütten. Dafür genüge nach Auffassung des Bundesrates das bestehende Recht, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei nicht nötig.

Nach dem Scheitern der Goldvorlage im Parlament in der Wintersession 2004 sehe die Landesregierung keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der Nationalbank zu blockieren. Bis im März will Merz eine Ausschüttungsvereinbarung mit der Nationalbank ausarbeiten.

Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 22. September 2002 über zwei Goldvorlagen hatte der Bundesrat eine Verteilung des Goldvermögens ohne den Einbezug von Parlament und eventuell auch des Volkes ausgeschlossen. Für den Fall eines doppelten Neins versprach er, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage zu unterbreiten.

Versprechen eingelöst

Dieses Versprechen habe der Bundesrat eingelöst, doch sei die Vorlage im Parlament gescheitert, sagte Merz. Der Bundesrat sei der Ansicht, dass die Suche nach einem parlamentarischen Kompromiss nicht ewig weitergeführt werden könne, zumal die Meinungen weit auseinander lägen.

Der Bundesanteil am Goldvermögen von 7 Mrd. Franken muss im Prinzip zum Abbau der Nettoverschuldung des Bundes verwendet werden. Es steht dem Parlament aber frei, einen anderen Verwendungszweck festzulegen. Die Bildung einer Spezialfinanzierung etwa für AHV oder IV bedürfte jedoch einer Gesetzesgrundlage.

Verwendungszwecke

Für den Bundesrat stünden Verwendungszwecke im Vordergrund, die seinen finanzpolitischen Handlungsspielraum vergrösserten, sagte Merz. Er werde zu akzeptieren haben, wenn das Parlament eigene Wege gehen wolle.

Für den Kantonsanteil gibt es keine rechtlichen Bestimmungen in der Bundesgesetzgebung. Die einzelnen Kantone können frei über die Verwendung ihres Anteils entscheiden. Die 14 Mrd. Franken werden nach Nationalbankgesetz zu 5/8 gemäss Bevölkerungszahl und zu 3/8 gemäss Finanzkraft an die Kantone verteilt.

(bert/sda)

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