Tatbestand nicht erfüllt

Ermittlungen gegen Bischof Huonder eingestellt

publiziert: Freitag, 9. Okt 2015 / 11:17 Uhr / aktualisiert: Freitag, 9. Okt 2015 / 14:02 Uhr
Bischof Vitus Huonder entschuldigte sich öffentlich und in einem Brief.
Bischof Vitus Huonder entschuldigte sich öffentlich und in einem Brief.

Chur - Der Churer Bischof Vitus Huonder hat wegen seiner Äusserungen zur Homosexualität Ende Juli im deutschen Fulda keine Strafverfolgung zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte ihre Ermittlungen gegen den katholischen Oberhirten ein.

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Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, Huonders Aussagen hätten nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit aufgewiesen, weshalb das Verfahren eingestellt worden sei. Der 73-Jährige war nach seinem Auftritt in Fulda vom Schwulenverband Pink Cross und zwei Privatpersonen angezeigt worden.

Vitus Huonder wurde in den Anzeigen beschuldigt, öffentlich zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit aufgerufen zu haben. Seine am letzten Juli-Tag in Fulda verbreitete Ansichten über Ehe und Sexualität führten auch innerhalb des Kreises der Schweizer Bischöfe zu Reaktionen.

Huonder hatte Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. Der Bischof war nach empörten Reaktionen auf seine Ansichten in der Folge zurückgekrebst. Er entschuldigte sich öffentlich und in einem Brief an 800 Mitarbeitende des Bistums Chur sowie besonders bei "homosexuell empfindenden Menschen".

Genugtuung beim Bischof

Das Bistum Chur teilte am Freitag in einer Reaktion auf die Einstellungsverfügung mit, die gegen den Bischof erhobenen Vorwürfen hätten sich "erwartungsgemäss als unbegründet erwiesen", was mit Genugtuung zur Kenntnis genommen werde. Das Bistum Chur behält sich eigenen Angaben zufolge vor, nach Eintritt der Rechtskraft auf die Angelegenheit zurückzukommen, frühestens in zehn Tagen.

Bischofssprecher Giuseppe Gracia sagte auf Anfrage, die Klage sei der Versuch gewesen, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das sei nicht gelungen und gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinten.

Beim Schwulenverband Pink Cross wurde die Einstellungsverfügung der Bündner Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Kenntnis genommen. Geschäftsleiter Bastian Baumann sagte auf Anfrage lediglich, allfällige weitere Schritte würden am Montag kommuniziert.

(bert/sda)

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