Erneut ein Verfahren gegen Organisation PRO-PLO eingestellt

publiziert: Sonntag, 22. Jun 2003 / 16:15 Uhr

Schaffhausen - Die Organisation PRO-PLO kommt bei einem Verfahren wegen Rassendiskriminierung erneut ungeschoren davon. Ein Schaffhauser Untersuchungsrichter hat eine Klage der Eidg. Kommission gegen Rassismus abgewiesen.

Die Organisation PRO-PLO kommt erneut ungeschoren davon.
Die Organisation PRO-PLO kommt erneut ungeschoren davon.
Die Klage richtete sich gegen Äusserungen auf der Internetseite von PRO-PLO. Dort wurden in einem anti-israelischen Pamphlet Ausdrücke wie Zionisten-Bastard, gewaltgeile, paranoide und desinformierte Israelis und ähnliche verwendet.

Der Zionismus als politische Bewegung und Israel als Staat werden vom Schutzbereich der gesetzlichen Bestimmungen über Rassendiskriminierung grundsätzlich nicht erfasst. Das geht aus der richterlichen Verfügung hervor, die von der PRO-PLO veröffentlicht worden ist.

Die polizeiliche Befragung des Beschuldigten habe ergeben, so der Untersuchungsrichter weiter, dass der Begriff Israel nicht als Synonym für das Judentum benützt wurde, sondern dass damit der Staat Israel gemeint war.

Es war bereits die zweite Klage, welche gegen die Organisation PRO-PLO eingereicht wurde. Ein PRO-PLO-Mitglied hatte im Juli und September 2002 auf der Zürcher Bahnhofstrasse Flugblätter verteilt, auf denen zum Boykott Israels und israelischer Produkte aufgerufen wurde.

Darauf reichte der Präsident der Zürcher Sektion der Gesellschaft Schweiz-Israel Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Die Bezirksanwaltschaft Zürich stellte das Verfahren Ende Januar 2003 aber aus ähnlichen Gründen wie im jüngsten Fall ein.

(pt/sda)

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