Oberstes Gebot: Sicherheit

Erste Schutzwohnung für Frauenhandelsopfer

publiziert: Dienstag, 10. Mai 2011 / 14:52 Uhr
Geheimhaltung ist das oberste Gebot der Schutzwohnung (Symbolbild).
Geheimhaltung ist das oberste Gebot der Schutzwohnung (Symbolbild).

Zürich - Fünf Frauen haben in Zürich in der ersten Schutzwohnung für Opfer von Zwangsprostitution Unterkunft gefunden. Wie die Zürcher Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) am Dienstag mitteilte, ist es die erste Wohnung dieser Art in der Schweiz.

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In der neuen Schutzwohnung finden laut FIZ fünf Frauen für eine Zeit von etwa sechs Monaten Unterschlupf. Bedingung für den Einzug in die Schutzwohnung ist der Ausstieg aus der Zwangsprostitution.

Die Sicherheit der Frauen sei das oberste Gebot, so die FIZ. Deshalb dürfen sie die Adresse niemandem bekannt geben und auch keine Besuche empfangen. Die Bewohnerinnen werden teilweise betreut.

Die Frauen seien in der Regel Zeuginnen in einem Strafverfahren und würden in der Zeit, in der sie in der Schutzwohnung leben, von der Polizei vernommen. Jede von ihnen habe eine Ansprechperson bei der Polizei und sei angewiesen, bei direkter Bedrohung sofort die Notrufnummer zu wählen.

Anderthalbjährige Pilotphase

Die Wohnung ist aufgrund eines Schutzwohnungskonzepts eröffnet worden, das von der Politikwissenschaftlerin Nina Pessina erarbeitet wurde. Pessina hat dafür bestehende Angebote in Deutschland, Österreich, Spanien und Rumänien verglichen.

Die Schutzwohnung ist in einer Pilotphase. Nach 18 Monaten sollen die Erfahrungen ausgewertet und der Betrieb allenfalls verbessert werden.

(dyn/sda)

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