Ethikkommission sagt Ja zu Stammzellenforschung

publiziert: Mittwoch, 19. Jun 2002 / 13:56 Uhr

Bern - Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin stützt in der Frage der Stammzellenforschung den Bundesrat: Die Kommission empfiehlt, die Verwendung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen für Forschungszwecke zuzulassen.

Die Vorschläge der Kommissionsmehrheit zur Regelung der Stammzellenforschung decken sich in wesentlichen Punkten mit dem Gesetzesenwurf des Bundesrats. Nur eine Minderheit der Kommission möchte die Forschung an Embryonen generell verbieten.

Bei allen Mitgliedern sei in dieser komplexen Frage eine Ambivalenz geblieben, sagte Kommissionspräsident Christoph Rehmann-Sutter. Die Minderheitsmeinung sei wichtig, denn die kritische Reflexion sei das Ferment der öffentlichen Diskussion.

Die befürwortende Mehrheit argumentiert mit dem Hinweis, dass sich mit der Gewinnung von Stammzellen für die bei der künstlichen Befruchtung entstandenen überzähligen Embryonen nichts ändere: Sie würden auch ohne diese absterben. Hingegen könne mit den Forschungsresultaten allenfalls kranken Menschen geholfen werden.

In ihrer Stellungnahme schlägt die Ethikkommission aber einschränkende Bedingungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen vor. In zwei Punkten gehen diese über den Gesetzesentwurf hinaus.

Embryonen, Zellen und Zelllinien sollen nicht patentiert werden dürfen. Ausserdem sollen die Forschung an Embryonen und die Gewinnung von Stammzellen nur bis zum Blastocystenstadium erfolgen, also bis rund 5 Tage nach der Befruchtung. Der Gesetzesentwurf setzt eine längere Frist.

Die restlichen Bedingungen stimmen weitgehend mit dem Gesetzesentwurf überein: So darf der Embryo nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden, und die Eltern müssen der Verwendung des Embryos zustimmen.

(bb/sda)

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