Etters Anwalt kündigt Berufung an

publiziert: Dienstag, 7. Sep 2004 / 14:45 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 7. Sep 2004 / 15:32 Uhr

Lugano - Der Fall Roger Etter wird die Tessiner Justiz wohl noch eine Weile beschäftigen: Der Verteidiger des ehemaligen Tessiner SVP-Grossrates kündigte an, dass er gegen das Urteil von elf Jahren Zuchthaus sehr wahrscheinlich Rekurs einreichen wird.

Roger Etter dürfte das Lachen vergangen sein.
Roger Etter dürfte das Lachen vergangen sein.
Er wolle noch die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, ehe er definitiv über eine Berufung entscheide, sagte Etters Verteidiger im Tessiner Radio (RSI). Der Anwalt machte keinen Hehl daraus, dass ihn das Urteil irritiere.

Das Geschworenengericht hatte Etter am Montagabend zu elf Jahren Zuchthaus verurteilt. Dies sind vier Jahre weniger, als von der Anklage gefordert - obwohl das Gericht sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwältin bestätigte.

Nur mittels Ferndiagnose

Begründet wurde die Strafreduktion damit, dass eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit beim heute 44-Jährigen Etter nicht ganz ausgeschlossen werden könne. Für das Gericht gelte in einem solchen Fall der Grundsatz in dubio pro reo.

Die Zweifel am psychiatrischen Gutachten beruhen darauf, dass Etter ein Gespräch mit dem Psychiater stets verweigert hat und dass dieser somit nur eine Ferndiagnose stellen konnte. Etters Anwalt sagte während des zweiwöchigen Prozesses, dass sein Mandant voll zurechnungsfähig sei.

Mordversuch bestritten

Etter gestand vor Gericht die Veruntreuung von 3,2 Mio. Franken. Er bestritt aber, dass er seinen Geschäftsfreund habe erschiessen wollen, um diese Veruntreuung zu vertuschen. Er sprach stattdessen von einem tragischen und unerklärlichen Schiessunfall.

Sein Anwalt hatte deshalb auf fahrlässige schwere Körperverletzung plädiert und eine Zuchthausstrafe von höchstens vier Jahren und drei Monaten gefordert.

(rp/sda)

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