Europäischen Gerichtshofes bestätigt Kopftuchverbot

publiziert: Dienstag, 29. Jun 2004 / 16:33 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 29. Jun 2004 / 17:01 Uhr

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof hat das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen bestätigt. Ausserdem verurteilte der Europäische Gerichtshof die Vertreibungen aus dem Südosten der Türkei, die gegen die Menschenrechte verstossen hätten.

Das Kopftuchverbot verstosse nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Das Kopftuchverbot verstosse nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Das Kopftuchverbot verstosse nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Er wies die entsprechende Klage zweier muslimischen Medizinstudentinnen zurück.

Die Frau waren von den Universitäten in Istanbul und Izmir ausgeschlossen worden, nachdem sie sich geweigert hatten, das Kopftuchverbot an der Hochschule zu akzeptieren.

Die Strassburger Richter räumten ein, dass die Klägerinnen durch das Verbot daran gehindert würden, ihre Religiosität zu zeigen. Das Recht der öffentlichen Ordnung und der Freiheit Dritter müsse aber höher bewertet werden.

In der Türkei gebe es heute extremistische politische Bewegungen, die ihr Konzept einer auf religösen Regeln basierenden Gesellschaft allen aufnötigen wollten. Das Kopftuchverbot in bestimmten öffentlichen Einrichtungen könne somit als dringende soziale Notwendigkeit erachtet werden.

Damit ist das Kopftuchverbot nach Meinung der Strassburger Richter verfassungskonform und dient dem Schutz des demokratisch-weltlichen Systems und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Türkei.

In einem zweiten Entscheid entschieden die Richter am Dienstag gegen die Türkei. Das Gericht gab 15 Klägern Recht, die im Zusammenhang mit dem Kampf Ankaras gegen die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK im Oktober 1994 aus ihrem Wohnort Boydas vertrieben worden waren.

Damit habe die Türkei gegen die Artikel 1 (Recht auf Eigentum) und 8 (Recht auf Schutz des Privatlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, urteilten die Richter.

(bert/sda)

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