Evaluation der Zwangsmassnahmen

publiziert: Dienstag, 30. Aug 2005 / 10:57 Uhr

Bern - Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) mischt sich in die Asylrechtsrevision ein.

Die Haftformen sollen nochmals überprüft werden.
Die Haftformen sollen nochmals überprüft werden.
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Sie empfiehlt, die Einführung einer Beugehaft für Renitente zu überdenken und die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden zu Beginn des Verfahrens einzuschränken.

In einem Bericht zieht die GPK ihre Schlüsse aus der Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, mit der sie die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt hatte.

Die PVK hatte festgestellt, dass die Kantone die 1995 nach einer Referendumsabstimmung eingeführten Zwangsmassnahmen mit Ausschaffungshaft und Rayonverbot höchst unterschiedlich handhaben.

Harmonisierungsphase

Die GPK ist der Ansicht, dass nach der zehnjährigen Experimentierphase nun eine Harmonisierungsphase folgen sollte.

Sie fordert den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen für einen einheitlicheren und effizienteren Vollzug zu sorgen.

Die vielversprechendsten Massnahmen zur Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländern sollten von allen Kantonen übernommen werden.

Haftformen nochmals überprüfen

Ausserdem sollten die verschiedenen Haftformen auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nochmals überprüfen werden.

Die GPK übernimmt weiter die Anregung der PVK, zur Verminderung der Delinquenz von Asylsuchenden das Rayonverbot als Alternative zur Haft auszuweiten.

Zu prüfem sei daher die Einführung von beschränkten Ein- oder Ausgrenzungen für Asylsuchende während der ersten 3 bis 6 Monate des Asylverfahrens.

Vergleichbare Daten besorgen

Weiter empfiehlt die GPK dem Bundesrat, bei den Kantonen für vergleichbare Daten über den Wegweisungs- und Rückführungsvollzug zu sorgen und die Ausschreibungspraxis im Fahndungsregister zu vereinheitlichen.

Schliesslich sollten die Kantone das Bundesamt für Migration (BFM) regelmässig über sämtliche Inhaftierungen und Entlassungen aus der Ausschaffungshaft informieren.

Der Bundesrat muss bis Ende Februar 2006 zu den Empfehlungen und Feststellungen der GPK Stellung nahmen.

(rr/sda)

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