Kein Verfahren

Ex-Bischof muss für Residenz nicht geradestehen

publiziert: Mittwoch, 9. Sep 2015 / 12:04 Uhr
Franz-Peter Tebartz-van Elst kommt um den Schadenersatz herum.
Franz-Peter Tebartz-van Elst kommt um den Schadenersatz herum.

Limburg - Der frühere Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz in Deutschland keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum Limburg am Mittwoch mit.

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Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen in Rom mitgeteilt. «Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht.»

Die Residenz im westdeutschen Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Die Affäre um die Kostenexplosion am neuen Bischofssitz hatte die Diözese und die katholische Kirche in Deutschland insgesamt in eine Krise gestürzt.

Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt. Grothe hofft der Mitteilung zufolge, dass dieser bis Sommer 2016 gewählt sein wird.

(bg/sda)

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