Ex-Botschafter Friederich schuldig gesprochen

publiziert: Montag, 6. Jun 2005 / 18:29 Uhr

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat Peter Friederich zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

Friedrich kann das Urteil vor das Bundesgericht ziehen.
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Nach Ansicht der Richter in Bellinzona hat sich der ehemalige Schweizer Botschafter in Luxemburg der Geldwäscherei und anderer Delikte schuldig gemacht.

Laut Bundesstrafgericht hat sich Friederich im Rahmen seiner Tätigkeit für spanische Drogenhändler der mehrfachen schweren Geldwäscherei sowie der Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Freispruch

Freigesprochen wurde er in diesem Zusammenhang vom Vorwurf der Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Der heute 63-jährige Friederich hatte zwischen Juni und Dezember 2001 von Mitgliedern der Bande unter dubiosen Umständen insgesamt fünf Mal Drogengeld im Gesamtwert von rund 2,4 Mio. Franken entgegen genommen und teilweise über eigene Bankkonten gewaschen. Für seine Dienste erhielt er 134 000 Franken.

Erklärung nicht möglich

Es sei zwar nicht erwiesen, dass Friederich von der illegalen Herkunft der Gelder wusste, sagte der Gerichtsvorsitzende Bernard Bertossa bei der Urteilsverkündung. Aber ihm hätten Zweifel kommen müssen. Eine andere Erklärung als ein krimineller Ursprung sei nicht möglich gewesen.

Als erwiesen erachteten die Richter auch Friederichs Schuld im Zusammenhang mit seinen Anlagegeschäften, wo der Tatbestand der einfachen Veruntreuung erfüllt sei. Der insolvente Diplomat hatte zwischen 1998 und 2002 Gelder, die er zur Anlage erhalten hatte, zu privaten Zwecken verwendet oder anderen Geldgebern ausgezahlt.

Zuchthausstrafe

Verurteilt wurde Friederich auch wegen Gläubigerschädigung, weil er Vermögenswerte auf seine Frau übertragen hatte, nachdem er bereits zahlungsunfähig war. Insgesamt sei eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und sechs Monaten angemessen.

Weiter muss er eine Busse von 15 000 Franken zahlen. Zudem werden diverse Vermögenswerte eingezogen. Schliesslich muss er fünf Sechtsel der Verfahrenskosten von total 125 000 Franken übernehmen.

Bei der Strafzumessung fällt gemäss Bernard Bertossa ins Gewicht, dass Friederich wiederholt gehandelt und keine Reue gezeigt hat. Erschwerend wirke sich zudem aus, dass er das Vertrauen in seine Stellung als Botschafter missbraucht habe.

Gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts kann beim Bundesgericht in Lausanne Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden.

(bsk/sda)

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