Neues Urteil gegen Ex-Fraumünsterposträuber

Ex-Fraumünsterposträuber wegen Kokainhandels verurteilt

publiziert: Montag, 14. Mai 2012 / 22:13 Uhr / aktualisiert: Montag, 14. Mai 2012 / 22:29 Uhr
Bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Zürich - Einer der führenden Köpfe des Zürcher Fraumünsterpostraubes ist am Montag vom Bezirksgericht Zürich wegen Kokainhandels verurteilt worden. Der 53-Jährige war geständig, was ihm das Gericht positiv anrechnete. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

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Schon der zuständige Staatsanwalt hatte die Einsicht mit einem milden Strafantrag von 24 Monaten bedingt belohnt. Dies übernahm das Gericht am Montag umfassend. Es mache heute keinen Sinn, den Familienvater noch ins Gefängnis zu stecken, erklärte der Gerichtspräsident.

Der Ex-Posträuber muss ausserdem eine Ersatzforderung von 1000 Franken abliefern sowie einen bedeutenden Teil der Gerichtskosten tragen. Zudem haben die Untersuchungsbehörden bei ihm über 25'000 Franken beschlagnahmt. Diese Gelder sollen zur Deckung der Verfahrenskosten beigezogen werden.

Der ehemalige Posträuber und Barbetreiber war im Mai 2010 festgenommen worden. Dem Italiener wurde vorgeworfen, in seiner Bar einen Kokainhandel betrieben zu haben. Rund 200 Gramm hatte er abgesetzt, weitere 200 Gramm weitervermittelt. Der Angeschuldigte gestand den Kokainhandel in der Untersuchungshaft.

Der Barbetreiber war einem verdeckten Ermittler zum Opfer gefallen. Die Fahnder hatten sein Lokal damals bereits seit über einem Jahr im Visier. Sie hatten es als eine Drehscheibe für Drogen-, Waffen- und Menschenhandel eingestuft.

Nichtgeständiger Komplize

Härter bestraft wurde am Montag ein Komplize des ehemaligen Posträubers. Er war ebenfalls dem verdeckten Ermittler ins Netz gegangen. Im Gegensatz zum 53-Jährigen, der dem V-Mann 100 Gramm Kokain andrehen wollte, versuchte es der 48-Jährige gleich mit einer Menge von drei Kilogramm.

Der nicht geständige und mehrfach vorbestrafte Drogendealer erhielt deshalb eine Zusatzstrafe von 20 Monaten unbedingt. Da er noch Vorstrafen von 34 Monaten offen hat, muss er für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Trotz einer erdrückenden Beweislage hatte er alle Vorwürfe bestritten.

(fest/sda)

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