Ex-Raichle-Chefin verurteilt

publiziert: Montag, 4. Okt 2004 / 19:08 Uhr / aktualisiert: Montag, 4. Okt 2004 / 19:35 Uhr

Frauenfeld - Die ehemalige Chefin der Firma Raichle Sportschuh AG und ihr Mann sind vom Thurgauer Obergericht wegen Gläubigerschädigung verurteilt worden. Die erste Instanz hatte das Paar freigesprochen. Die Verurteilen gehen vor Bundesgericht.

Durch eine Darlehnsrückzahlung vor dem Konkurs wurden Gläubiger geschädigt.
Durch eine Darlehnsrückzahlung vor dem Konkurs wurden Gläubiger geschädigt.
Das Thurgauer Obergericht hat einen Bericht des St. Galler Tagblatts bestätigt. Demnach hatte die oberste Thurgauer Gerichtsinstanz bereits im Februar 2004 ein Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen von 2003 korrigiert und die Ex-Raichle-Chefin und ihren Ehemann schuldig gesprochen.

Das Thurgauer Obergericht verurteilte die 55-jährige Werhahn Bianchi zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten. Der 48-jährige Franco Bianchi, Ehemann der Ex-Firmenchefin und ehemaliges Verwaltungsratsmitglied, wurde mit zwei Monaten Gefängnis bedingt bestraft. Die Probezeit beträgt für beide zwei Jahre.

Die ehemaligen Verwaltungsräte müssen ausserdem gemeinsam die Kosten der Strafuntersuchung von 13 000 Franken tragen und je 2500 Franken für Verfahrensgebühren bezahlen. Wie das Obergericht weiter bestätigte, hat die Verteidigung von Werhahn/Bianchi Nichtigkeits- und staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

Bei der Straftat geht es um ein Darlehen von einer halben Million Franken. Dieses Geld hatte sich die Mehrheitsaktionärin und Verwaltungsratspräsidentin der Raichle Sportschuh AG im Jahr 1995, zwei Monate vor dem Konkurs der Firma zurückzahlen lassen.

Der Staatsanwalt hatte für Werhahn und Bianchi wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung bedingte Gefängnisstrafen von sechs, bzw. vier bis sechs Monaten gefordert. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte Werhahn und Bianchi im August 2003 freigesprochen, weil es keinen betrügerischen Vorsatz bei der Darlehens-Rückzahlung nachweisen konnte.

Das Obergericht sieht jedoch den Straftatbestand der Gläubigerschädigung erfüllt, wie es in seiner Urteilsbegründung schreibt. Beide Angeklagten hätten zum Zeitpunkt der Darlehens-Rückzahlung gewusst, dass sich die Raichle Sportschuh AG in einer desolaten Finanzlage befinde und sich die Rückzahlung zum Schaden der Gläubiger auswirke.

(fest/sda)

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