Extreme Gewaltfilme fallen unter Pornographie-Artikel

publiziert: Dienstag, 7. Jul 2009 / 20:49 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 7. Jul 2009 / 22:18 Uhr

Nyon VD - So genannte «Gore»-Filme, die Pornographie und extreme Gewaltdarstellungen vermischen, fallen unter das Strafgesetz. Zu diesem Schluss ist das Polizeigericht in Nyon VD gekommmen.

Dem Käufer der DVDs wurden die Prozesskosten aufgebrummt.
Dem Käufer der DVDs wurden die Prozesskosten aufgebrummt.
Das Gericht musste den Fall eines 24-jährigen Automechanikers beurteilen, der im Juni 2006 mehrere Filme des «Gore»-Genres in Frankreich bestellt hatte. Die Zollbehörden beschlagnahmten die Filme, worauf Staatsanwalt Eric Cottier Anklage erhob.

Die beschlagnahmten Filme sind von ausserordentlicher Gewalt. Gezeigt werden neben Geschlechtsverkehr auch sadistische Praktiken, Vergewaltigungen, frauenverachtende Szenen, Folter und Mord.

Artikel 197: Harte Pornografie

In der Sache gab das Gericht am Dienstagnachmittag dem Staatsanwalt Recht: «Gore»-Filme fallen demnach unter Artikel 197 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser verbietet insbesondere den Vertrieb harter pornografischer Schriften, Bilder oder Filme.

Cottier zeigte sich über diesen Teilerfolg befriedigt. Es müsse der Bevölkerung in Erinnerung gerufen werden, dass es Grenzen gebe, auch wenn die Sitten sich geändert hätten.

Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen jedoch nicht, sondern erlegte ihm lediglich die Gerichtskosten von 2000 Franken auf. Die Richter kamen zum Schluss, der junge Mann habe sich in einem so genannten Rechtsirrtum befunden.

Zureichende Gründe für den Kauf

Nimmt der Täter nämlich aus zureichenden Gründen an, er sei zu seiner Tat berechtigt gewesen, so kann das Gericht die Strafe nach freiem Ermessen mildern. Diese Voraussetzungen sah das Gericht von Nyon in diesem Fall für erfüllt an.

Die Verteidigung hatte Staatsanwalt Cottier «angesichts der Gewalteskalation» im Kino und im Internet eine «veraltete» Auffassung der Dinge vorgeworfen. Das Publikum wolle immer öfter «das Unerträgliche und bekomme es deshalb». Die beschlagnahmten Filme seien mit vielen jüngst erschienenen Kinofilmen vergleichbar.

(fest/sda)

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