Faktischer Rechtsanspruch auf Einbürgerung im Baselbiet

publiziert: Mittwoch, 25. Okt 2000 / 13:53 Uhr

Liestal - Das Baselbiet soll einen faktischen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erhalten. Die Regierung schlägt in einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes vor, dass künftig auf Gemeinde- und Kantonsebene die Exekutive statt das Parlament entscheiden soll.

Die Revision ist eine Folge eines Entscheides der Pratteler Bürgergemeindeversammlung von 1997, Türken und Jugoslawen mehrheitlich nicht einzubürgern. Den Beschluss hatte die Kantonsregierung geschützt; doch das Verwaltungsgericht kassierte ihn und kritisierte dabei das Verfahren als rechtlich fragwürdig. Der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt.

Heute erteilt im Baselbiet der Landrat das Kantons- und zumeist die Bürgergemeindeversammlung das Gemeindebürgerrecht. Diese Legislativ-Entscheide müssen nicht begründet werden. Die Regierung prüfte sie bislang nur nach Verfahrensmängeln, nicht nach Willkür, Rechtsgleichheit und Diskriminierung.

Genau dies hat nun aber das Gericht verlangt. Früher oder später würde das Verwaltungsgericht oder das Bundesgericht das Baselbieter Verfahren als verfassungswidrig kippen, sagte Justizdirektor Andreas Koellreuter am Mittwoch vor den Medien. Aus drei Varianten hat sie den Mittelweg gewählt: Demnach soll auf Kantons- wie Gemeindeebene die Exekutive über Einbürgerungen entscheiden. Deren Entscheide sind zu begründen und entsprechend überprüfbar und einklagbar. Als zu radikal verworfen wurde die Variante, dass die Kantonsregierung Kantons- und Gemeindebürgerecht erteilt: Dies würde die Bürgergemeinden existenziell bedrohen.

Mit der Neuzuordnung der Einbürgerungskompetenz gehe kein Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht einher, sagte Koellreuter. Er liess aber keinen Zweifel daran, dass bei erfüllten Bedingungen eine Ablehnung künftig nicht mehr begründbar ist. Faktisch besteht damit der Anspruch wohl dennoch. Die Revisonsvorlage geht nun in die Vernehmlassung. Dabei befürchtet Koellreuter ein «grosses Holzhacken».

(sda)

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