Fall Nef: «Staatsanwältin womöglich befangen»

publiziert: Montag, 29. Dez 2008 / 22:33 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Dez 2008 / 22:51 Uhr

Bern - Die zuständige Zürcher Staatsanwältin Judith Vogel soll die Anklage gegen einen Mitarbeiter der Zürcher Stadtpolizei wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Nef abgeben. Sie sei womöglich befangen.

Staatsanwältin Judith Vogel.
Staatsanwältin Judith Vogel.
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Hans Baumgartner, der Anwalt des angeklagten Polizisten, wollte Vogel als Zeugin befragen.

Er kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme, welche der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehen vorlag, stattdessen habe Vogel die Untersuchung «vorzeitig abgebrochen und Anklage erhoben.»

Kein Akten ausgeliefert

«Auch den Beizug der Strafakten Nef hat sie abgewiesen. Die Geheimhaltung ihrer Einstellungsverfügung im Fall Nef hat für sie Vorrang gegenüber den Verteidigungsrechten meines Klienten», heisst es in dem Schreiben gemäss der Sendung weiter. Vogel versuche mit einer vorschnellen Anklage eine Aufklärung zu unterbinden.

Hintergrund ist laut «10vor10» die Rolle Vogels in der Untersuchung gegen den zurückgetretenen Armeechef Roland Nef: Vogel war es, welche die Strafuntersuchung gegen Roland Nef führte und im September 2007 einstellte.

Polizist nicht geständig

Vogel klagte in der gleichen Affäre anfangs Dezember gegen den Zürcher Stadtpolizisten. Dieser soll Dokumente aus dem Polizeicomputer der «SonntagsZeitung» weitergegeben haben

Judith Vogel nahm gegenüber «10vor10» zu den Aussagen keine Stellung.

Bisher habe niemand von der Verteidigung verlangt, dass sie in den Ausstand trete, teilte sie der Sendung schriftlich mit. Dass die Einstellung des Verfahrens gegen Nef korrekt war, habe die kantonale Justizdirektion bestätigt.

Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Nef gegen zwölf Mitarbeitende der Stadt- und Kantonspolizei Zürich. Gegen elf wurde das Verfahren eingestellt. Der angeklagte Stapo-Mitarbeiter ist nicht geständig.

(ht/sda)

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