EMGH bestätigt Verurteilung der Schweiz

Fall Perinçek: Gesetzesrevision nach Urteil möglich

publiziert: Donnerstag, 15. Okt 2015 / 14:08 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 15. Okt 2015 / 15:20 Uhr
Dogu Perinçek.
Dogu Perinçek.

Bern - Das Urteil für die Schweiz im Fall Dogu Perinçek könnte eine zurückhaltendere Anwendung der Antirassismusstrafnorm oder gar eine Gesetzesrevision nach sich ziehen. Zuvor müsse das Urteil aber eingehend analysiert werden, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ).

2 Meldungen im Zusammenhang
Die rechtlichen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) seien derzeit noch nicht absehbar. In sechs Monaten müsse die Schweiz dem Ministerkomitee des Europarats mitteilen, wie sie das Urteil umzusetzen gedenkt, hält das BJ fest.

Das Komitee prüft die Umsetzung der endgültigen Urteile. Die Schweiz müsse die Konsequenzen im Fall Perinçek "beseitigen" und auch Massnahmen ergreifen, um gleichartigen Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit vorzubeugen.

Das Bundesamt betonte dabei, dass die Entschädigungsforderungen vom türkischen Nationalisten Dogu Perinçek vom EGMR abgelehnt worden seien. Die Feststellung der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit ist laut dem Gerichtshof eine ausreichende Wiedergutmachung.

Wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Perinçek hatte 2005 in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern öffentlich als "internationale Lüge" bezeichnet. Die waadtländische Justiz und das Bundesgericht hatten ihn danach wegen Rassendiskriminierung gemäss der Antirassismusstrafnorm verurteilt.

Anders sieht es das EGMR: Dessen Grosse Kammer bestätigte am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz. Demnach hat die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Ultranationalisten wegen Rassendiskriminierung die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.

Die Grosse Kammer des EGMR hält fest, sie sei sich der Bedeutung der Ereignisse von 1915 bewusst und der Tragweite, welche diese für die Armenier hätten. Das osmanische Reich hatte damals die Deportation und Ermordung von Armeniern angeordnet und durchgeführt.

Debatte über sensible Fragen möglich

Wie bereits die Vorinstanz hält die Grosse Kammer fest, dass es in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, Perinçek wegen seiner Äusserungen zu verurteilen, um die Rechte der Armenier schützen zu können.

In einer demokratischen Gesellschaft müsse man über sensible Fragen debattieren können, auch wenn dies nicht allen genehm sei, hielt die Grosse Kammer fest. Zur juristischen Qualifikation des Genozids äusserte sich das Gericht nicht.

Andere Sicht der Schweiz

Der Ultranationalist und Präsident der türkischen Arbeiterpartei Dogu Perinçek hatte 2005 an drei öffentlichen Veranstaltungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern im Jahr 1915 geleugnet.

Das Lausanner Strafgericht verurteilte ihn im März 2007 aus diesem Grund wegen Rassendiskriminierung gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs. Gemäss Gericht basierten Perinçeks Reden auf einer rassistischen Grundlage, die nicht mit den historischen Fakten vereinbar sei.

Das Urteil wurde von allen Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht bestätigt. Im Dezember 2013 stiess es der EGMR jedoch um: Die Schweiz wurde wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verurteilt.

Auf Gesuch der Schweiz wurde der Fall nun auch von der Grossen Kammer des EGMR behandelt. Die Anhörung fand im Januar statt. Dabei wurden neben Perinçek und Vertretern von Armenien und der Schweiz verschiedene Nichtregierungsorganisationen angehört.

(bg/sda)

Lesen Sie hier mehr zum Thema
Strassburg - Die Anhörung vor der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Perinçek gegen die Schweiz hat in Strassburg begonnen. Dogu Perinçek bekräftigte, dass er keinerlei Hass gegen die Armenier hege und die Meinungsfreiheit verteidige. mehr lesen 
uppps
upps... über 27x ? nicht schlecht, Herr Specht..

:-)

naja, jetzt ist's mir halt auch mal passiert. Aber dass ich so einen schnellen Klick drauf hätte, hätte ich auch nicht geahnt.
Ach Kassandra
Wenn du dich jetzt unbedingt auch noch in Physik lächerlich machen willst, bitte schön;-)

Man kann etwas aus einem Flugzeug fallen lassen. Anfangsgeschwindigkeit?

Hast schon mal was davon gehört, dass Geschwindigkeit ein Vektor ist?

Im vorliegenden Fall ist es übrigens wesentlich, in welchem Bewegungszustand sich die Objekte vor einem strittigen freien Fall befanden, denn davon hängt die Stringenz der Beweisführung ab.

Man kann übrigens einem Gegenstand auch keine "Anfangsgeschwindigkeit beigeben". Man kann auf ein Objekt nur eine Kraft wirken lassen und damit ihren Bewegungszustand verändern.

Würsch gschider mal dschnorre hebe, wennd scho kei Ahnig häsch.
Wo haben Sie denn das
abgeschrieben Schäfli?
Aber dem belehrenden Autor ist jedenfalls etwas gar nicht klar: Wer etwas fallen lässt, der gibt dem Gegenstand keine Anfangsgeschwindigkeit bei. Es müsste dann heissen, etwas werfen! Das zu Schäfflis exakter oder besserwisserischer? Physik!
Aber wie kommt dieser Text hier zum Thema Völkermord? Auch einfach mal so fallengelassen? Das würde so gar nicht zum Schäfchen passen!
Andreas Bertram
Ich habe mir die Ausführungen zum Einsturz des Gebäudes auf Ihrem Link angesehen.

Ich bin ja völlig gleicher Ansicht, aber... ehrlich gesagt, habe ich noch nie eine einfache physikalische Realität derart kompliziert erklärt erhalten.
Ich weiss nicht, ob es an der deutschen Übersetzung oder am englischen Original liegt (das ich nicht auch noch lesen wollte).
Wenn man diesen Text gelesen hat, versteht man eigentlich nur, warum Mädchen nicht gerne in den Physikunterricht gehen;-)

Dann sind auch einige Aussagen enthalten, die zwar nicht falsch sind, aber dilettantisch und obsolet:
"Die Schwerkraft lässt frei fallende Objekte mit 9.81 m/s pro Sekunde beschleunigen (diese umständliche Einheit, Meter pro Sekunde pro Sekunde, wird allgemein mit m/s² abgekürzt)."

:-)
Naja. Wenn diese Einheit schon umständlich sein soll, was sagt denn der Lehrer zu Einheiten wie bei Strahlungswiderständen oder akustischer compliance?
Also die umständliche Einheit nennt niemand "Meter pro Sekunde pro Sekunde", sondern Meter pro Sekunde zum Quadrat.

"Wenn ein Objekt fallen gelassen wird, ist die Geschwindigkeit zu Beginn bei Null. "

Das muss nicht sein. Es kann auch eine Anfangsgeschwindigkeit ungleich 0 haben. Der Teufel steckt im Detail. Mit solchen (überflüssigen) und unpräzisen Aussagen kann ihm jeder Gegner einen Strick drehen, indem er sagt, an mehreren Stellen sei der Autor von Prämissen ausgegangen, die er willkürlich festgelegt habe.
Das ist zwar hinterlistig, aber bei Angelegenheiten mit dieser Tragweite eines 9/11, wo die Wahrheiten mit Milliarden-Budgets in die Verschwörungs-Ecke getrieben werden, sollte man sich schon die Mühe nehmen, dem Gegner keine Steilvorlagen zu liefern.

----------

Was ich damit sagen will: seine Ausführungen sind im Prinzip zwar richtig, aber an welches Publikum richten die sich?
- Für eine 60jährige Hausfrau, die nie im Leben etwas von Physik gehört hat, ist die Erklärung schon nach den ersten beiden Sätzen viel zu kompliziert. Er holt bei Adam und Eva aus, obwohl man die ganze Angelegenheit für LAIEN auch in 2 einfachen Sätzen formulieren könnte. Von physikalischen Kräften und actio = reactio wollen solche Leute nichts hören, weil sie es sowieso nicht verstehen. Und dann ist sofort Ende Gelände mit der Aufnahmebereitschaft.

- Für jeden, der mindestens gymnasiale Physikkenntnisse hat, kann der ganze gugus mit den Erklärungen, was eine Fallbeschleunigung ist, sowieso weggelassen werden. Es wäre dann sinnvoller gewesen, den eigentlich interessanten Teil, in dem er ausführt, wie im offiziellen Bericht geschummelt wurde, etwas genauer und verständlicher zu erklären. Und vor allem einfacher. Er wiederholt sich mehrmals, was das Verständnis nicht verbessert.

- Der Wissenschaftler hingegen wird sofort merken, dass der Text nicht von einem Wissenschaftler verfasst worden ist und hat - als Gegner - damit schon ausreichend Grund, ihm die Seriosität abzusprechen.

Es ärgert mich schon sehr, dass, obwohl sehr viele Leute da involviert sind, offenbar keiner darunter ist, der einen an sich simplen Sachverhalt einigermassen verständlich erklären kann.
Denn davon hängt letzten Endes ab, wie viele Leser man überzeugen kann.
Ähnlich ergeht es mir bei vielen TV-Sendungen über Wissenschaft. Da lässt man Wissenschaftler etwas erklären (was meistens nicht sinnvoll ist. Ein Wissenschaftler mag zwar sein Metier verstehen. Das heisst aber noch lange nicht, dass er es auch erklären kann) und der Journalist, der noch weniger davon versteht, schneidet die Ausschnitte auch noch nach Gusto zusammen und meint, er müsse die Aussagen auch noch interpretieren, was dann meistens zu Halbwahrheiten bis Falschaussagen führt.


Sinnvoll wäre es gewesen, eine Ausführung von einem Physiker zu haben, die nicht für jedermann verständlich, aber in allen Punkten präzise sein muss.
Ein jemand, der die Gabe hat, kompliziertes einfach zu erklären, hätte dann eine zweite Fassung pro publico machen können.
Armenier Völkermord vor hundert Jahren und Kriege heute mit Schweizer Waffen
Der Genozid Leugner Dogu Perinçek siegte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz. Seine Bestrafung in der Schweiz soll dessen Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit verletzt haben. Vergessen wir bei der Diskussion um den türkischen Genozid Leugner bitte nicht die Kriege die heute stattfinden, auch mit Kriegsmaterial aus der Schweiz.

Mit dem Völkermord an den Armeniern, der vor hundert Jahren stattfand, wurde ich vor etwa 40 Jahren konfrontiert. Damals legten Armenier in Zürich drei Bomben, um sich für den Völkermord der Türken an ihrem Volk zu rächen. Eine Bombe legten sie in einem Haus an der Badenerstrasse in der eine türkische Institution ihren Sitz hatte. Eine Bombe wurde an der Bahnhofstrasse 16 in Zürich, vis-à-vie der Kantonalbank, platziert. In diesem Haus hatte in einem oberen Stock eine türkische Bank ihren Sitz. Ich arbeitete damals in einem Architektenbüro das dieses Haus umbaute, unter anderem das Reisebüro der Air France im Parterre. Die Bombe verwüstete die Eingangspartie der türkischen Bank. Der Bewohner der Wohnung oben dran wurde nachts durch die Explosion des Sprengsatzes durchgeschüttelt, wurde aber nicht verletzt.

Später las ich über die Diskriminierung der Minderheiten in der Türkei, der Kurden, der Armenier, der Alewiten. Nicht zu übersehen war auch der jahrelang Krieg der Türkei gegen die Kurden, im eigenen Land und auch im Iran und im Irak. Trotzdem lieferte die Schweiz der Türkei ständig Kriegsmaterial und Schweizer Banken finanzierten der Waffengeschäfte. Dabei war schon in der 1973 in Kraft gesetzten Kriegsmaterialverordnung klar festgelegt: Es werden keine Ausführbewilligungen für Kriegsmaterial erteilt, „nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen“. (1) Für hunderte Millionen Franken wurde der Türkei nach 1973 Kriegsmaterial geliefert, mit dem Segen des Bundesrates.

Auch heute liefert die Schweiz kriegführenden Nato Staaten wie Frankreich, Grossbritannien, den USA usw. die in Syrien, im Irak und in Afghanistan Krieg führen Waffen. Damit werden die Bestimmungen der Kriegsmaterialverordnung krass verletzt, die heute einen etwa identischen Wortlaut haben wie 1973. Nur die Kriegsmaterialexporte der Schweiz nach Russland und der Ukraine wurden inzwischen wegen dem Krieg in der Ukraine eingestellt. Die Flüchtlingswelle die heute auf Europa zurollt, haben wir nicht zuletzt dem Krieg gegen den Terror der USA und ihren Kumpanen zu verdanken, der nach den immer noch nicht aufgeklärten Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Gang gesetzt wurde. Zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 siehe die Dokumentation die Andreas Bertram zusammengestellt hat. http://www.ae911truth.ch/

(1) Ein neues revidiertes Kriegsmaterialgesetz wurde 1973 in Kraft gesetzt. Nach Artikel 11, Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes werden keine Ausfuhrbewilligungen erteilt,

"a.) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen;

b.) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen."
"Leugnung" unter Strafe
Der Artikel 261 StGB ist eine der sonderbarsten Dekadenz-Erscheinungen der einst freien Schweiz.

Im ursprünglichen Artikel unter dem Titel
"Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden"

heisst es zu "Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit" wie folgt:

"Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet (...)
wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft."

Dieser heute noch gültige erste Teil wird seit Jahren von keiner Staatsanwaltschaft mehr verfolgt.
Atheisten dürfen Gläubige in diesem Land nach Belieben verspotten, insbesondere natürlich Muslime, aber auch Christen. Nur Juden traut sich niemand zu verspotten.
In dieser Zeitung gibt es sogar eine Kolumne, in der sich "Freidenker" regelmässig ergiessen, den Glauben an Gott "in gemeiner Weise" zu verspotten.

Seit 1995 haben wir nach einem heftigen, absolut unter aller Sau geführten Abstimmungskampf, in dem jeder Gegner der Vorlage als Antisemit gebrandmarkt wurde, einen Zusatzartikel ins Strafgesetz hineingebastelt, den Art. 261 bis.

Dieser sollte - so der Inhalt der Aussagen der Befürworter - Juden vor Hetze schützen. Um es mal auf einen einfachen Nenner herunter zu brechen.

Der Artikel verbietet konkret die
"Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit"

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?
Ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", c'est quoi, ca?

Bullshit ist das. Erfunden von den Amerikanern im Nürnberger Prozess.
Die Ironie der Geschichte: ausgerechnet von den Amerikanern erfunden! Dabei sind es exakt die Amerikaner, die überall und dauernd Krieg führen.

Ist denn Krieg etwa kein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"?
Selbstverständlich ist es das. Aber bei den von der Ostküste gesteuerten Amis ist es natürlich nur eines, wenn es von anderen begangen wird.

Nächster Punkt: "Leugnung von Völkermord"

Was ist ein Völkermord? Auch das ist eine Definitionsfrage.
Wenn also eine Instanz definiert, dass irgend eine kriegerische Handlung ein "Völkermord" sei, dann ist gemäss diesem Gesetz das "Leugnen", also das Bestreiten dieser willkürlichen Festlegung (Geschichte ist keine exakte Wissenschaft) eine strafbare Handlung.

Das führt dazu, dass diese Ereignisse nach dieser Festlegung gar nicht mehr hinterfragt werden dürfen.
Selbst wenn also neue Erkenntnisse auftauchen sollten, die die Festlegung als Völkermord in Frage stellen könnten, darf dies nicht diskutiert werden.
Mehr noch, schon die Suche nach neuen Erkenntnissen wird dadurch verboten.


Das ist Gesinnungsdiktatur in Reinkultur.

Dass nun ausgerechnet ein internationales Gericht zum Schluss kommt, dass es sich bei der Anwendung dieses Art. 261 (im Prinzip)
um eine

"Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit"

handelt, ist eine grosse Genugtuung für jeden, der kein Brett vor dem Kopf hat und vor allem ein Schuss vor den Bug der Befürworter von Gesinnungsterror. Umso mehr, da es sich bei diesen Leuten ja um die gleichen handelt, die es gerne sehen, wenn sich die Schweiz internationalen Gerichten unterordnen muss.

Schafft diese Strafnorm ab. Denn sie wird im Inland vor allem dazu missbraucht, um Schweizern einen Maulkorb umzubinden, da unterdessen jede Äusserung von Schweizern gegen Ausländer als "Rassismus" ausgelegt wird. Während ein Schweizer Gericht festgehalten hat, dass "Schweizer" keine Ethnie, kein "homogenes" Volk seien und dieses deshalb durch das Gesetz nicht vor Diskriminierung geschützt sei.

Das schlägt dem Fass die Krone aus:

Da wird von Seiten internationaler Organisationen seit Jahrzehnten versucht, die Homogenität Europäischer Nationen zu zerstören (in der Schweiz sehr erfolgreich) und dann wird das Resultat dieser Bemühungen auch noch als Vorwand verwendet, um den vermischten Völkern zynisch vorzuhalten :
Tja, liebes Schweizer Volk. Da Ihr nicht mehr genetisch reinrassig seid, seid Ihr auch nicht mehr vor Diskriminierung geschützt.

Wer ein solches Gesetz in der Schweiz unterstützt, ist ein Rassist ERSTER KLASSE.

Schafft diese Strafnorm ab. Wer daran festhält, ist ein Verbrecher im Sinne dieses Strafnorm, so paradox es auch klingen mag.
Dogu Perincek
"Das Lausanner Strafgericht verurteilte ihn im März 2007 aus diesem Grund wegen Rassendiskriminierung"
Das Urteil aus dem Kt. Waadt entpuppt sich zunehmend als Seifenblase - und das tut offenbar weh!
Was anderen Leuten eher weh macht und zweifeln lässt, ist die schwer begreifliche politische Dämlichkeit dieses Urteils, die einem D. Perincek noch in die Hände spielte.
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