Falsche Geschichte: Türke zu Unrecht ausgewiesen

publiziert: Samstag, 12. Jul 2008 / 16:22 Uhr / aktualisiert: Samstag, 12. Jul 2008 / 16:42 Uhr

St. Gallen - Es gab weder eine Zwangsheirat noch Todesdrohungen: Das Kreisgericht St. Gallen hat einen 48-jährigen Türken freigesprochen. Der Mann war wegen einem angeblich geplanten «Ehrenmord» an seiner Tochter ausgewiesen worden.

Das Kreisgerichts St. Gallen hat den Beschuldigten von den Vorwürfen freigesprochen.
Das Kreisgerichts St. Gallen hat den Beschuldigten von den Vorwürfen freigesprochen.
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Das Bundesgericht hat die St. Galler Behörden bereits im März zurückgepfiffen und die Landesverweisung des Mannes aufgehoben.

Der 48-Jährige hat seine Niederlassungsbewilligung zurückerhalten und lebt seit einigen Monaten wieder in der Schweiz.

Laut einem Urteil des Kreisgerichts St. Gallen hat sich der Türke auch strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Das Gericht hat den 48-jährigen Familienvater vom Vorwurf der Nötigung und Drohung freigesprochen.

Der zuständige Staatsanwalt Thomas Hansjakob bestätigte einen entsprechenden Bericht im St. Galler Tagblatt.

Geschichte erfunden

Auch die Mutter und der damalige Ehemann der jungen Türkin sind laut dem Gerichtsurteil unschuldig.

Vielmehr habe die Tochter und Ehefrau der drei Angeklagten die Geschichte um die angebliche Zwangsheirat und einen geplanten Ehrenmord erfunden. Sie wurde bereits wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt.

(bert/sda)

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