Der Kantonsrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung mit nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Die Blockzeiten werden durch vier Unterrichtslektionen am Morgen definiert. Im Grundsatz beläuft sich die Blockzeit (inklusive Pausen) auf 3,5 Stunden. Ausnahmeregelungen bleiben möglich, etwa im Fall der Stadt Solothurn mit 4-stündigen Blockzeiten. Der Nachmittagsunterricht gestaltet sich individuell.
Das Modell entspricht einem Vorhaben der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz; danach sollen bis 2010 grosse Blockzeiten an Primarschule und Kindergarten für 6-Jährige einführt werden. Im Kanton Solothurn gelten die Blockzeiten auch für den Kindergarten für 5-Jährige.
Aufgrund der vom Kantonsrat verlangten Kostenneutralität wird an der ersten Primarschule der Unterricht in Halbklassen von 10 auf 5,5 Lektionen reduziert.
(fest/sda)