Flüchtlingshilfe kritisiert Nothilfepraxis der Kantone

publiziert: Dienstag, 16. Dez 2008 / 13:26 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 16. Dez 2008 / 15:47 Uhr

Bern - Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die «willkürliche» Ausgestaltung der Nothilfepraxis der Kantone. Besonders problematisch sei die Lage im Tessin. Dort werde Personen, die nicht als verletzlich eingestuft würden, keine Nothilfe gewährt.

Vor allem für Asylsuchende ohne Sozialhilfebezug sei die Lage prekär.
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«Der Kanton Tessin verletzt damit klar die Bundesverfassung», sagte Beat Meier, Generalsekretär der SFH, vor den Medien in Bern.

Gemäss dem neuen Asylgesetz erhalten Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreisefrist abgelaufen ist, seit Januar 2008 keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Das bedeutet: Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, sanitäre Anlagen, acht Franken oder ein Gutschein in diesem Wert pro Tag.

Willkürliche Festlegungen

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt nach Feststellungen der SFH in den meisten Kantonen willkürlich. So erhielten die Betroffenen je nach Kanton zwischen 4.25 Franken und 11.50 pro Tag.

Auch eine angemessenen Unterkunft werde unterschiedlich interpretiert: So müssten in den Kantonen Luzern und Schaffhausen alleinstehende Männer mit alkohol- und drogenabhängigen Menschen in der Notschlafstelle übernachten.

Unterkünfte tagsüber geschlossen

In vielen Fällen sei die Unterkunft zudem tagsüber geschlossen, was gerade im Winter eine zusätzliche Belastung darstelle. «Die Betroffenen müssen bei eisigen Temperaturen den ganzen Tag draussen verbringen», sagte Muriel Trummer, Juristin der SFH und Autorin des Berichtes. Das Geld reiche nicht aus, um den Tag irgendwo an der Wärme zu verbringen.

Die SFH fordert daher eine einheitliche Umsetzung der Nothilfe. Die Unterkünfte müssten den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden. Dies beinhalte auch den Zugang während des ganzen Tages.

(tri/sda)

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