Stationäre Massnahme für Äthiopier

Flugzeugentführer von Bundesstrafgericht verurteilt

publiziert: Montag, 9. Mai 2016 / 15:49 Uhr
Der Co-Pilot wurde wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des Luftverkehrs zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt.
Der Co-Pilot wurde wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des Luftverkehrs zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt.

Bellinzona - Der Co-Pilot, der im Februar 2014 ein Flugzeug der Ethiopian Airlines nach Genf umgeleitet hatte, ist am Montag vom Bundesstrafgericht zu einer stationären Massnahme verurteilt worden. Die Richter folgten damit der Forderung der Bundesanwaltschaft.

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Der Co-Pilot wurde wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des Luftverkehrs zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Er ist bereits in Therapie und war bei der Urteilsverkündung in Bellinzona nicht anwesend.

Der Mann habe Leib und Leben der Passagiere durch sein Verhalten gefährdet, sagte die Richterin in ihrem Urteil. Es handelte sich zwar um eine konkrete Bedrohungslage, allerdings habe der Co-Pilot zugleich alles unternommen, um die Maschine sicher in der Schweiz zu landen.

Es sei durch ein psychiatrisches Gutachten erwiesen worden, dass der Mann nicht zurechnungsfähig sei. Er leide an paranoider Schizophrenie, die in einer entsprechenden Einrichtung behandelt werden könne. Genf wurde als ausführender Kanton für die Strafe bestimmt.

Der Verurteilte muss die Prozesskosten in Höhe von 3000 Franken übernehmen - sobald es ihm seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, muss er ausserdem für das Honorar seines Verteidigers aufkommen. Zudem wird ihm seine Pilotenlizenz entzogen.

Rückfallrisiko gegeben

Die Anklage hatte das Rückfallrisiko des 40-jährigen Äthiopiers als hoch bezeichnet. Sie stützte sich dabei ebenfalls auf das angefertigte psychiatrische Gutachten. Die Richter folgten nun dieser Einschätzung und entschieden auf eine stationäre Massnahme, die angeordnet wird, wenn «die konkrete Gefahr besteht», dass ein Täter fliehe oder weitere Straftaten begehe.

Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert, da die körperliche Integrität der Passagiere der Boeing nie gefährdet worden sei. Sein Klient habe sich in seinem Heimatland verfolgt gefühlt und deshalb in der Schweiz um Asyl bitten wollen, sagte der Anwalt.

Politisches Asyl als Ziel

Der Äthiopier hatte das Flugzeug mit 204 Personen an Bord auf der Höhe der sudanesischen Hauptstadt Khartum in seine Gewalt gebracht. Er nützte die kurze Abwesenheit des Kapitäns im Cockpit aus und schloss sich ein. Durch diese fahrlässige Handlung hätte er eine Luftfahrtkatastrophe herbeiführen können, da er während vier Stunden vollkommen alleine für das Flugzeug verantwortlich war. Nach der Landung in Genf seilte sich der Äthiopier durch ein Cockpit-Fenster ab und stellte sich der Polizei.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte: «Ich weiss, dass ich ein Verbrechen begangen habe.» Der ledige Äthiopier wiederholte in Bellinzona seine Absicht, dass er in der Schweiz politisches Asyl beantragen wolle.

In Äthiopien wurde der Co-Pilot im März 2015 zu einer Haftstrafe von 19 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Schweiz hatte eine Auslieferung abgelehnt, um den Mann in der Schweiz für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen.

(kjc/sda)

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