Formen der direkten Demokratie in der Schweiz

publiziert: Mittwoch, 10. Dez 2014 / 12:09 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Dez 2014 / 10:41 Uhr
Die Schweizer Nationalbank votierte gegen die Initiative «Rettet unser Schweizer Gold»
Die Schweizer Nationalbank votierte gegen die Initiative «Rettet unser Schweizer Gold»

Die Volksabstimmung in der Schweiz blickt auf eine lange Tradition zurück. Anders als in anderen Ländern, in denen gewählte Politiker die wichtigen Entscheidungen des Volkes treffen, werden diese in der Schweiz von den Bürgern direkt abgestimmt. In den vergangenen Jahren wurden politische Themen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen oder die umstrittene Abstimmung über das Minarettverbot, von den Bürgern direkt beschlossen.

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Formen der direkten Demokratie in der Schweiz

Die Volksabstimmung in der Schweiz blickt auf eine lange Tradition zurück. Anders als in anderen Ländern, in denen gewählte Politiker die wichtigen Entscheidungen des Volkes treffen, werden diese in der Schweiz von den Bürgern direkt abgestimmt. In den vergangenen Jahren wurden politische Themen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen oder die umstrittene Abstimmung über das Minarettverbot, von den Bürgern direkt beschlossen.

Verankerung in der Verfassung

Doch wie ist die Volksbeteiligung in der Verfassung verankert? Wer bestimmt, was auf die politische Agenda kommt und was nicht? Wer darf an den Abstimmungen teilnehmen?
In Artikel 136 der Verfassung sind die Rechte eines jeden Bürgers formuliert:

1. Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.

2. Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.

Grundsätzlich muss zwischen einer Initiative, einer Petition und einem Referendum unterschieden werden. Auch hier gibt die Verfassung klare Vorgaben.

Initiative:

Für eine Initiative werden 100.000 Stimmberechtigte benötigt, die binnen 18 Monaten seit der Veröffentlichung der Initiative eine Teilrevision der Verfassung verlangen können. Dieses Instrument dient dazu, dass Bürger die Möglichkeit haben, wichtige Themen und Änderungen der Verfassung direkt einzubringen. Falls genug Unterschriften gesammelt werden, so bringt die Regierung den Vorschlag zur Abstimmung. Die Bundesversammlung hält sich jedoch das Recht vor, Initiativen, die den Frieden des Landes gefährden oder völkerrechtswidrig sind zu verbieten.

Obligatorisches Referendum

Alle Änderungen der Verfassung bedürfen einer obligatorischen Nachentscheidung durch das Volk. Dabei muss ein doppeltes Mehr, also die Zustimmung sowohl der Kantone als auch des Volkes, vorliegen.

Fakultatives Referendum:

Vorausgesetzt 50.000 stimmberechtigte Bürger oder acht Kantone verlangen es, so ist es möglich binnen 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines Erlasses über diesen abzustimmen. Die gilt für Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse sowie völkerrechtliche Verträge.

Petitionen:

Die Petition beschreibt das Recht, schriftlich ein Anliegen vorzubringen. Dabei kann sich jede Person, unabhängig des Alters und egal, ob Schweizer Staatsbürger oder nicht, an eine zuständige Behörde richten.

Vor- und Nachteile der Direkten Demokratie

Die Vor- und Nachteile der direkten Beteiligung in der Schweiz liegen nah beieinander. Während die Bürgernähe durchaus ein positiver Aspekt ist, der als eine reine Form der Demokratie bezeichnet werden kann, so ist es jedoch möglich, dass der Willensbildungsprozess durch die zusätzlichen Abstimmungen stark verlangsamt wird. Die erneute Beratung und Abstimmung führe aber auch dazu, so die Befürworter, dass Vorschläge gründlich diskutiert und in einer Kompromissform verabschiedet werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Referendum auch dazu genutzt werden kann, dass Gesetze schlicht blockiert werden. Ein bekanntes Beispiel ist die späte Verankerung des Frauenwahlrechts in der Verfassung. Erste Versuche gleichberechtigte Wahlen zu erwirken, wurden bereits 1959 eingebracht. Damals jedoch von den Stimmberechtigten abgelehnt. Des Weiteren haben viele Bürger schlicht nicht das politische Wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Beispiele für Abstimmungen

Seit Implementierung der Schweizer Verfassung im Jahre 1848, gab es eine Vielzahl von Abstimmungen. Besonders in den vergangenen Jahren ist die Eidgenossenschaft mehrfach durch Referenden und Initiativen auffällig geworden. Eines der umstrittensten Anliegen war das Minarettverbot von 2009/2010. Hier hat sich der starke rechte Flügel der Schweiz, die SVP, durchgesetzt und der Stopp des Minarett-Baus wurde mit 57,5 Prozent der Schweizer verabschiedet. Erstaunlicherweise haben jedoch lediglich drei der zwölf Parteien für ein Verbot votiert, während die restlichen neun Parteien das Verbot verhindern wollten.

Des Weiteren gab es in letzter Zeit eine Abstimmung, die auf der Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» beruht. Die vom rechtspopulistischen Luzi Stamm initiierte Kampagne sollte die Nationalbank dazu zwingen, 20 Prozent der Vermögenswerte in Gold anzulegen. Darüber hinaus sollte das Gold danach nicht wieder verkauft werden, sondern für immer in der Schweiz gebunkert werden. Die Schweizer Nationalbank (SNB) war jedoch dagegen, da sie zusätzlich zu dem Euro, auch noch Gold kaufen müsste. Die SNB hätte dann nur noch schwer einen Schweizer Franken-Kurs (Ariva) von 1,20 Franken pro Euro durchsetzen können. Die Parteien widersetzten sich und votierten, bis auf die rechte Partei Lega dei Ticinesi (Schwesterpartei der italienischen Lega Nord) und der populistischen Mouvement Citoyens Romands/Genevois, alle gegen den Kauf des Goldes. Dies spiegelte sich auch kürzlich in der Abstimmung wider, denn die Initiative wurde abgelehnt.

Beteiligung an den Abstimmungen

Die Beteiligung an den Abstimmungen ist in der Regel recht gering, aber dennoch leichten Schwankungen unterworfen. Der Jahresdurchschnitt 2012 lag lediglich bei 38.5 Prozent, während im Folgejahr die Beteiligung bei 46.6 Prozent lag. Auch die Anzahl der Abstimmungen variiert von Jahr zu Jahr. So wurden im Jahre 2000 insgesamt 15 Vorlagen abgestimmt, während im Jahre 2011 lediglich eine Abstimmung zur Debatte stand.

(tl/IFJ)

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