Französisches Parlament schränkt Streikrecht im Verkehrssektor ein

publiziert: Donnerstag, 2. Aug 2007 / 23:56 Uhr

Paris - Direkt vor seiner Sommerpause hat das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Auswirkungen von Streiks im Verkehrsgewerbe einschränken soll.

Die oppositionelle Sozialistische Partei kündigte an, das Gesetz durch den französischen Verfassungsrat prüfen zu lassen.
Die oppositionelle Sozialistische Partei kündigte an, das Gesetz durch den französischen Verfassungsrat prüfen zu lassen.
Die Nationalversammlung und die zweite französische Parlamentskammer, der Senat, stimmten zum Ende einer Sondersitzungsperiode für einen Gesetzesvorschlag der Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy.

Dieser sieht vor, dass die Beschäftigten ab dem kommenden Jahr 48 Stunden vor einem Streik ihre Teilnahme ankündigen müssen. Ein anderer Teil des Gesetzes fordert von den Beschäftigten im Verkehrssektor nach acht Tagen Streik eine geheime Abstimmung, in der sie über die Fortdauer der Arbeitsniederlegung entscheiden.

Im Gesetz heisst es auch, dass die Regierung im kommenden Jahr weitere Gesetzesvorschläge machen kann, die den Transportsektor dazu zwingen, auch bei Streiks ein Minimum des öffentlichen Verkehrs aufrechtzuerhalten. Das Gesetz war eines von Sarkozys Wahlkampfversprechen.

Die französischen Gewerkschaften lehnten das neue Gesetz als verfassungswidrigen Eingriff in das Streikrecht ab und kündigten für die Zeit nach der Sommerpause Proteste an.

Unter anderem planen sie während der Rugby-Weltmeisterschaft in Frankreich zu streiken. Die oppositionelle Sozialistische Partei kündigte an, das Gesetz durch den französischen Verfassungsrat prüfen zu lassen.

(fest/sda)

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