Frau brutal erstochen und erwürgt

publiziert: Montag, 3. Nov 2003 / 18:08 Uhr

Lausanne - Das Lausanner Strafgericht hat einen 28-jährigen Mann zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte im März 2002 seine Frau brutal erstochen und erwürgt. Die Strafe wird zugunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

Verurteilung in Lausanne.
Verurteilung in Lausanne.
Der Mann malischer Herkunft hatte die 23-jährige Schweizerin Ende 2000 geheiratet, um in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Nachdem er bei ihr eingezogen war, verschlechterte sich das Klima rapide. Es kam zu mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen, wobei einmal die Polizei einschritt.

In der Tatnacht wurde die Polizei von einem Nachbarn alarmiert, der Schreie und Weinen hörte. Der blutbefleckte Täter gab gegenüber den angerückten Polizisten sofort zu, seine Frau umgebracht zu haben. Er sei aber von ihr zuvor bedroht und geschlagen worden.

Vor Gericht sagte der Mann aus, seine Frau habe ihm Angst gemacht. Sie habe zunehmend einem Vampir geglichen und die Gerüche eines Werwolfs ausgedünstet. Er bedaure seine Tat, obwohl diese vom Opfer provoziert worden sei.

Das Gericht folgte der Version des Angeklagten nicht. Im Gegenteil unterstrichen die Richter die Grausamkeit des Mordes. Laut Autopsie hat die Frau rund 20 Messerstiche erlitten.

Die heftige Strangulation brach ihr zudem die Nackenknochen. Strafmildernd wirkte sich einzig der psychische Zustand des Täters aus. Sonst hätte ihm eine lebenslange Zuchthausstrafe gedroht.

Zur 15-jährigen Zuchthausstrafe wegen Mordes gesellt sich eine Landesverweisung von weiteren 15 Jahren Dauer.

(bert/sda)

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