Frauenrechte: An erster Stelle die Freiheit!

publiziert: Donnerstag, 3. Okt 2013 / 10:10 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 3. Okt 2013 / 13:31 Uhr
«Die Freiheit führt das Volk»: Trägt sicher nie eine Burka, würde sie aber auch nicht verbieten.
«Die Freiheit führt das Volk»: Trägt sicher nie eine Burka, würde sie aber auch nicht verbieten.

Die Freiheit unserer Gesellschaft misst sich an ihrer Gelassenheit gegenüber jenen, welche die Freiheit für sich selber nicht beanspruchen oder gar ad absurdum führen, und an ihrem Schutzangebot für jene, die sich vor solchen Menschen nicht selber schützen können.

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Die Welt steht scheinbar Kopf: Die Schweiz spricht über ein generelles Burkaverbot, die Türkei hebt das generelle Kopftuchverbot auf. Beide Entscheide berufen sich auf zwei Aspekte von Freiheit - die Freiheit zu etwas als Potenzial und die Freiheit von etwas als Schutz.

Die Freiheit zu etwas als unserem Potenzial, unsere Ideen und Vorstellungen zu entwickeln und zu verwirklichen: persönliche Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Wirtschaftsfreiheit etc. - die Chance für jeden und jede, zu tun und zu lassen was er/sie will, ohne Einschränkung durch den Staat, solange die Rechte anderer nicht gefährdet sind.

Die Freiheit von etwas als Schutzangebot gegen unsere Ängste: Freiheit von Krieg, Krankheit, Gewalt, Armut, Veränderung etc., welches die Werbung für Konsumprodukte ebenso beflügelt wie es die politischen Parteien im Wahlkampf zu Versprechungen verleitet, dass durch die richtige Wahl alles Übel verschwinden wird.

Wenn der türkische Regierungschef das generelle Kopftuchverbot im Staatsdienst aufhebt, dann bedient er zum einen die Freiheit von existenten Frauen, trotz ihres traditionalistischen Hintergrundes auch für den Staat tätig sein zu können und stellt deren Freiheit zu etwas über das verordnete Idealbild eines laizistischen Staates, der die religiöse Neutralität des Erscheinungsbildes seiner Institutionen auf allen Ebenen autoritär verordnet hat. Aber natürlich geht es in der Türkei nur am Rande um die Freiheit der Frau, primär geht es um den Zugang von Kopftuch tragenden Muslimas zu staatlichen Arbeitsstellen. Weiteres Merkmal dieser Politik: Eine schrittweise Islamisierung der Gesellschaft, und die Einführung der Scharia, unter der eine Debatte, ob diese Frauen das Kopftuch freiwillig, oder der Tradition oder gar der Vorschrift ihrer Männer gehorchend tragen, nicht stattfindet, und in der religiöse Minderheiten und Andersdenkende weiterhin diskriminiert werden. Die eigentliche Agenda: Die offizielle muslimische Mehrheitsgesellschaft wird in die kollektive Angst vor der Verwestlichung gelockt und zur kulturellen Uni- und Konformität angehalten.

Wenn in der Schweiz die - praktisch inexistente - Burka auf der Strasse verboten werden soll, dann werden keine Frauen befreit, sondern bedienen PolitikerInnen vor allem die Ängste der Menschen vor fremden Elementen. Dabei stellen sie ein verzerrtes Idealbild einer homogenen «christlich-abendländischen» Gesellschaft über die Freiheitsrechte von konvertierten Fundamentalistinnen wie Nora Illi, welche die persönliche Freiheit beansprucht, sich in ihrem mobilen Gefängnis befreiter zu fühlen, und von einigen arabischen Touristinnen, die sich die Freiheit leisten können, mit ihren rückständigen Männern ihr reichlich vorhandenes Geld in Schweizer Tourismusregionen und für Luxusprodukte auszugeben, mit denen sie ihren weltweit mobilen goldenen Käfig ausschmücken. Die eigentliche Agenda: Die papierchristliche Mehrheitsgesellschaft wird mit Bildern des fundamentalistischen Islams in die kollektive Angst vor Fremdem gelockt und zur kulturellen Uni- und Konformität angehalten.

Die Freiheit, die ich meine, ist jene, deren Kraft in Europa seit über 200 Jahren unter dem Banner von «Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit» wirkt, welches nicht zufällig die Freiheit an erster Stelle nennt, und unter dem auch die Frauen hierzulande sich ihre Freiheit erobert haben. Die Freiheit, die ich meine, ist eine Freiheit, die nicht nur Lust sondern auch Last mit sich bringt und die - wie Erich Fromm sagt - eine Eigenleistung voraussetzt: «Recht der Gedankenfreiheit bedeutet jedoch nur dann etwas, wenn wir auch fähig sind, eigene Gedanken zu haben.» (in «Die Furcht vor der Freiheit», 1941).

Die Freiheit, die ich meine, mutet es deshalb erwachsenen Muslimas zu, sich in der Schweiz selber gegen eine allfällige Nötigung zur Verschleierung durch Ehemann und Familie aufzulehnen und den Schutz der Justiz anzurufen.

Die Freiheit, die ich meine, ist also unter geltendem Recht zu haben und nimmt mit jedem Verbot - von muslimischen Türmchen oder weiblicher Bekleidung - unnötig Schaden, weil die Gesellschaft damit in erster Linie das fehlende Vertrauen in die Kraft der Idee der Freiheit demonstriert.

Aufgabe der Politik ist es nicht, die paar «Nora Illis» von ihrem Wahn zu befreien. Aufgabe der Politik wäre es allerdings, dafür zu sorgen, dass Unmündigen die Chance, selber zu denken zu können, garantiert wird und dass sie auf Antrag notfalls vor ihren eigenen Mütter und Vätern geschützt werden, wenn diese sie etwa mittels konfessioneller Schulen vom freien Zugang zu Bildung und Wissen abschotten und/oder durch absonderliche Kleidungs- oder Verhaltensvorschriften an der Integration hindern wollen. Die Senkung des Religionsmündigkeitsalters wäre hier ein starkes Signal an freiheitswillige Jugendliche.

Die Freiheit unserer Gesellschaft misst sich also an ihrer Gelassenheit gegenüber jenen, welche die Freiheit für sich selber nicht beanspruchen oder gar ad absurdum führen, und an ihrem Schutzangebot für jene, die sich vor solchen Menschen nicht selber schützen können.

(Reta Caspar/news.ch)

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