Freie Wahl beim Fernseh-Empfang

publiziert: Mittwoch, 10. Feb 2010 / 14:07 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 10. Feb 2010 / 20:27 Uhr

Bern - Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen sollen nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen. Der Bund will mit einer Gesetzesänderung sicherstellen, dass sie beim Empfangsgerät die freie Wahl haben.

In der Schweiz schauen heute rund 1,32 Mio. aller 3,33 Mio. Haushalte digitales Fernsehen.
In der Schweiz schauen heute rund 1,32 Mio. aller 3,33 Mio. Haushalte digitales Fernsehen.
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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Anhörung dazu eröffnet; Interessierte können bis zum 10. Mai Stellung nehmen.

Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top-Box. Dieses Gerät wird von den Anbietern vermietet, was seit den Anfängen des digitalen Fernsehens auf Kritik stösst. Damit nicht einfach eine alternative Set-Top-Box gekauft werden kann, werden die digitalen Signale verschlüsselt.

Zunehmend wurden Forderungen nach einem Verbot der Verschlüsselung laut. Die Regelung, die der Bund nun vorschlägt, verbietet die Verschlüsselung jedoch nicht. Vielmehr können die Anbieter selbst entscheiden, wie sie die freie Wahl der Set-Top-Box gewährleisten wollen, wie das UVEK in einem Bericht schreibt.

Verzichten die Anbieter nicht auf eine Verschlüsselung, sollen sie neu verpflichtet sein, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumiert werden kann.

Steckkarten-System darf nicht teurer als Abopreis sein

Dies erfordert, dass sie ein Zugangsberechtigungssystem mit Steckkarten anbieten, die in fremde Empfangsgeräte eingefügt werden können. Das Steckkarten-System darf nach dem Willen des UVEK nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.

Fernmeldedienstanbieter wie die Swisscom, die ihre Programme über das Internet Protokoll verbreiten (früher Bluewin-TV), profitieren von einer zweijährigen Übergangsregelung. Dies rechtfertige sich aus technischen Gründen, schreibt das UVEK.

Mit der Gesetzesänderung soll das Anliegen einer Motion von SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga umgesetzt werden, die das Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen hat. In der Schweiz schauen heute rund 1,32 Mio. aller 3,33 Mio. Haushalte digitales Fernsehen.

 

(fkl/sda)

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