Freiheitsentzug für Streetparade-Messerstecher

publiziert: Donnerstag, 6. Nov 2008 / 16:03 Uhr

Bülach - Der Jugendliche, der an der Streetparade 2007 in Zürich einen jungen Mann erstochen hat, wird wegen diverser Gewaltdelikte mit vier Jahren Freiheitsentzug sowie Unterbringung in einer geschlossenen Institution bestraft.

Der damals 16-Jährige stach einen 18-Jährigen nieder. (Archivbild)
Der damals 16-Jährige stach einen 18-Jährigen nieder. (Archivbild)
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Das Jugendgericht Bülach sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung, des Versuchs dazu sowie diverser weiterer Gewalttaten schuldig.

Das Gericht folgt mit seinem Strafmass dem Antrag vollumfänglich der Jugendanwaltschaft. Diese hatte einen vierjährigen Freiheitsentzug gefordert, nebst Unterbringung in einer geschlossenen Institution, wo der Jugendliche seit seiner Verhaftung Mitte August 2007 lebt.

Wie der Verteidiger des Jugendlichen der SDA sagte, akzeptiert dieser den Richterspruch. Der Rechtsvertreter versicherte, entgegen dem äusseren Anschein sei dem Jugendlichen durchaus bewusst, was er getan habe. Er könne dies aber gegen Aussen nicht zeigen.

Verfahren gegen Bandenmitglieder

Der junge Thailänder hatte als Mitglied einer Jugendbande zahlreiche Gewaltdelikte begangen. Die Gang provozierte häufig andere Jugendliche, raubte sie aus und verletzte sie teils ernsthaft.

Die Gewaltexzesse gipfelten am 11. August 2007 an der Streetparade in Zürich im Tötungsdelikt. Der damals 16-Jährige stach einen 18-Jährigen nieder, als dieser seine Freundin vor Belästigungen verteidigen wollte. Das Opfer starb noch am Tatort.

Gegen die anderen Bandenmitglieder liefen separate Verfahren. 14 wurden direkt von der Jugendanwaltschaft erledigt. Für die übrigen sieben wurden Unterbringungen und ambulanten Behandlungen angeordnet sowie Freiheitsstrafen zwischen 6 und 12 Monaten ausgesprochen.

(ht/sda)

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Die Kantonspolizei Zürich sucht einen zirka 18-jährigen Tatverdächtigen.
Bravo
Endlich mal ein Gericht das richtig entschieden hat vollumfänglich nachvollziehbar ..
Naja, an Fussballspiele zu gehen ...
und dort vielleicht ein wenig randalieren oder an einem Fest ein wenig schlägern ist doch immer noch die bessere Freizeitbeschäftigung als in einer Ecke zu hocken und einen Joint zu rauchen.

Kiffen soll ja angeblich "passiv" machen ("kann" wäre wohl treffender! - aber es gibt ja so viele Experten, die es besser wissen), deshalb wollen (sollen?) wir Vorbilder sein für künftige Generationen (!!!) und dürfen mit Fussballrowdies oder Messerstechern natürlich niemals auch nur ähnlich hart umgehen wie mit Drogenkonsumenten, da die Fans und andere Gewaltbereite ja schliesslich nur Alkohol trinken und dank dessen umso "aktiv"er sind ...

Ist jetzt hier etwa auch etwas verkehrt?
Verkehrte Justiz
Da sieht man es wieder einmal: Jemand der einen Menschen grundlos getötet hat, kommt mit nur vier Jahren Freiheitsentzug weg. Und ich bezweifle im übrigen, dass er die ganze Zeit absitzen muss. Jemand, der (kräftig) Hanf gepflanzt hat, bekommt aber fast sechs Jahre. Hat aber niemandem was zuleide getan. Da ist doch was verkehrt!
.
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