Staatsanwaltschaft erleidet Schiffbruch

Freisprüche für Ex-Porsche-Chefs

publiziert: Freitag, 18. Mrz 2016 / 11:07 Uhr / aktualisiert: Freitag, 18. Mrz 2016 / 13:31 Uhr
Wiedeking kann wieder aufatmen.
Wiedeking kann wieder aufatmen.

Stuttgart - Im Porsche-Prozess sind Ex-Chef Wendelin Wiedeking und sein früherer Finanzchef Holger Härter freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden zweieinhalb respektive zweieinviertel Jahre ins Gefängnis schicken wollen. Der Richter zerpflückte die Anklage.

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«An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte», urteilte der vorsitzende Richter Frank Maurer am Freitag am Stuttgarter Landgericht. Damit erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert.

In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Damals war der VW-Börsenkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil.

VW-Aktie schiesst nach oben

Porsche hatte 2008 versucht, den viel grösseren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Die Angeklagten hatten ein entsprechendes Vorhaben lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Übernahmeabsicht bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.

Laut Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt und wollten den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Dieser Auffassung folgte das Gericht in Stuttgart jedoch nicht. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche PSE muss zudem keine Busse zahlen.

Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen.

Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass der 63-jährige Wiedeking und der 59-jährige Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil «Hirngespinste» vor.

(nir/sda)

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