Frührentner Ogi hat ausgesorgt

publiziert: Donnerstag, 19. Okt 2000 / 12:50 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Okt 2000 / 13:07 Uhr

Bern - Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat Ende dieses Jahres hat Adolf Ogi Anspruch auf ein jährliches Ruhegehalt von fast 200 000 Franken. Dieses wird allerdings gekürzt, wenn er einen lukrativen neuen Posten antritt.

Bei einem Bruttogehalt von 392 924 Franken verdienen die Bundesratsmitglieder nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge 369 030 Franken im Jahr. Dazu kommen eine nicht steuerpflichtige Repräsentationszulage von 30 000 Franken und - für den Bundespräsidenten - eine Präsidialzulage von 12 000 Franken.

Wer den Bundesrat nach mindestens vier Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen verlässt, erhält ein volles Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Heute liegt dieses Ruhegehalt also bei 196 462 Franken.

Erzielt ein abgetretener Bundesrat ein Erwerbs- und Ersatzeinkommen, das zusammen mit dem Ruhegehalt die frühere Besoldung übersteigt, wird das Ruhegehalt um den überschiessenden Betrag gekürzt. Bei Ogi, der im Alter von 58 Jahren zweifellos noch vor neuen Aufgaben steht, könnte dies leicht der Fall werden.

In der Stellungnahme zu einer Motion aus dem Nationalrat hat sich der Bundesrat jüngst gegen die Abschaffung des Ruhegehalts für weiterhin verdienende ehemalige Bundesräte, Bundesrichter und Bundeskanzler gewehrt. Die auch in 21 Kantonen geltende Regelung sei angemessen und habe sich aus staatspolitischer Sicht bewährt.

Laut Bundesrat trägt die Ruhegehaltsordnung dazu bei, dass die Spitzen der exekutiven und judikativen Gewalt ihre Funktion in absoluter Unabhängigkeit ausüben können. Die Landesregierung ist aber bereit, eine allfällige Anpassung im grösseren Rahmen der bestehenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umstände zu prüfen.

(sda)

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