Führerausweis auf Probe und Weiterausbildung?

publiziert: Donnerstag, 2. Okt 2003 / 19:15 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Okt 2003 / 20:25 Uhr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet das Modell eines Führerausweises auf Probe und einer Weiterausbildung während der Probezeit. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zu Handen des Bundes. Er erachtet aber vor allem das Konzept der zweiten Ausbildungsphase als anspruchsvoll und ehrgeizig.

Wird ein Führerausweis mit Probezeit eingeführt?
Wird ein Führerausweis mit Probezeit eingeführt?
Im Dezember 2001 hat die Bundesversammlung Änderungen zum Strassenverkehrsgesetz beschlossen, welche nun auf Verordnungsstufe umzusetzen sind.

Es betreffen dies den Führerausweis auf Probe, die zweite Ausbildungsphase mit der Weiterausbildung, Administrativmassnahmen, die Feststellung der Fahrunfähigkeit, Betäubungsmittelgrenzwerte und die Erhöhung der Mindestdeckungssummen der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Wer die Führerprüfung besteht, erhält künftig den Führerausweis für Personenwagen und Motorräder nur auf Probe. Während dieser Probezeit gilt ein strenges Regime, das in einem zweistufigen System Sanktionen vorsieht, wenn die Neulenkerin oder der Neulenker verkehrsgefährdende Widerhandlungen begeht.

Eine weitere Änderung schreibt vor, dass während der dreijährigen Probezeit eine Weiterausbildung absolviert werden muss. Diese hat in erster Linie praktischer Natur zu sein und beinhaltet insbesondere die Verbesserung der Gefahrenerkennung und -vermeidung sowie umweltschonendes Fahren.

Mit der vorgeschlagenen Konkretisierung der Zweiphasen-Ausbildung erklärt sich der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden. Allerdings erachtet er das Konzept der zweiten Ausbildungsphase als sehr anspruchsvoll und ehrgeizig.

Es bewegt sich seines Erachtens an der obersten Grenze des betreffend Aufwand und Kosten gerade noch Vertretbaren. Er erwartet deshalb, dass möglichst einfache und kostengünstige Lösungen getroffen werden.

Er ist ausserdem der Ansicht, dass dieses Zweiphasenprinzip frühestens auf Anfang 2006 eingeführt werden kann und nicht wie vom Bund vorgeschlagen auf Anfang 2005. Dies weil das Kursangebot im Bereich der Infrastruktur und des Personals viel Zeit beanspruchen wird.

Zum Erfordernis von 40 Übungsplätzen à 10 000 Quadratmeter zweifelt der Regierungsrat, ob diese in der geforderten Form je zur Verfügung stehen werden. Er macht den Vorschlag, dass in gewissen Regionen auf die Infrastruktur der Armee mit den Zeughäusern, AMP und Flugplätzen zurückgegriffen werden soll.

Im Weiteren wird die 0,5-Promillegrenze eingeführt. Dabei sind die Sanktionen zwischen 0,5 und 0,79 Promille milder ausgestaltet als bei Erreichen des heutigen Grenzwertes von 0,8 Promille.

Der Regierungsrat befürwortet dabei, dass bei einer Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,79 Promille auf die Blutprobe verzichtet und das Ergebnis der Atemalkoholmessung als genügender Nachweis anerkannt werden kann.

Ebenso soll nach Ansicht der Regierung auf eine ärztliche Untersuchung verzichtet werden, wenn keine Anzeichen auf eine zusätzliche Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit durch Betäubungs- und Arzneimittel vorliegen. Bei Drogen sollen nach Ansicht des Regierungsrates Nullgrenzwerte gelten.

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