G-8-Sicherheitskosten nicht auf Kantone abwälzen

publiziert: Mittwoch, 28. Mai 2003 / 17:38 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Sicherheitskosten für Grossveranstaltungen wie den G-8-Gipfel oder das WEF nicht auf die Kantone umverteilen.

Gemäss Verfassung sei die öffentliche Sicherheit Sache der Kantone, sagt der Bundesrat, dementsprechend auch die Kosten. (Archiv)
Gemäss Verfassung sei die öffentliche Sicherheit Sache der Kantone, sagt der Bundesrat, dementsprechend auch die Kosten. (Archiv)
Es käme einer Scheinlösung gleich, wenn eine Gemeinde, die eine Demonstration bewillige, die dem Kanton entstehenden Sicherheitskosten übernehmen müsste, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat René Vaudroz (FDP/VD). So würden lediglich die Lasten umverteilt.

Vaudroz hatte die Frage aufgeworfen, ob bei Grossveranstaltungen nicht das Verursacherprinzip angewendet werden könne. Jene Behörde, die eine Demonstration bewillige, müsse auch für die Sicherheitskosten aufkommen.

Im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel betont der Bundesrat ferner, dass er nicht vorhabe, in absehbarer Zeit vom föderalistischen Prinzip der Kompetenzverteilung abzuweichen. Gemäss Verfassung sei die öffentliche Sicherheit Sache der Kantone, heisst es in der Antwort auf eine Dringliche Anfrage von Nationalrat Toni Eberhard (CVP/SZ).

Im Falle des G-8-Gipfels sei jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Aufgabenteilung - der Bund unterstützt die Kantone subsidiär auf deren Anfrage hin - an ihre Grenzen stosse. Die Erfahrungen sollen deshalb in die Überlegungen zum Projekt USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit) einfliessen.

Auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung für die Organisatoren von Demonstrationen ist nach Ansicht des Bundesrats nicht machbar. Faktisch würde auf diese Weise die Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt, schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf Vaudroz´ Interpellation.

Nach geltendem Recht könnten die Veranstalter von Demonstrationen nur in Ausnahmefällen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Daher wäre zunächst eine Gesetzesänderung nötig. Hohe Haftpflichtprämien könnten zudem prohibitiv wirken.

(fest/sda)

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