GPK: Schmid beging «folgenschweren Fehler»

publiziert: Freitag, 28. Nov 2008 / 16:06 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Nov 2008 / 16:42 Uhr

Bern - VBS-Chef Samuel Schmid hat einen «folgenschweren Fehler begangen, als er dem Bundesrat Roland Nef als neuen Armeechef» vorschlug. Zu diesem Schluss kommt die GPK des Nationalrates in ihrem Bericht.

Samuel Schmid habe einen «folgenschweren Fehler begangen, als er Roland Nef als neuen Armeechef» vorschlug.
Samuel Schmid habe einen «folgenschweren Fehler begangen, als er Roland Nef als neuen Armeechef» vorschlug.
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Der Gesamtbundesrat habe über eine politisch ausserordentlich wichtige Ernennung entscheiden müssen, ohne im Besitz aller notwendigen Informationen zu sein, schreibt die GPK. Sie meint damit das hängige Strafverfahren gegen Nef wegen Vorwürfen der Belästigung und Nötigung gegenüber der früheren Lebenspartnerin.

Über die Kritik am scheidenden Bundesrat Schmid hinaus weist die GPK auch auf das «Fehlverhalten» weiterer Beteiligter hin. Sie nennt insbesondere den damals amtierenden Armeechef Christophe Keckeis und Nef selber. Im Übrigen habe Schmid das Auswahlverfahren «sehr ernst genommen», was positiv zu vermerken sei.

In einer ersten Empfehlung ersucht die GPK den Bundesrat um Auskunft darüber, welche Massnahmen er ergreifen will, um das Verfahren zur Auswahl der höchsten Führungskräfte zu verbessern. Ihrer Ansicht nach muss neben hoher Fach- und Führungsqualifikation «gleichwertig auch die in hohem Mass erforderliche persönliche und charakterliche Eignung» geklärt werden.

Diverse Empfehlungen

Weiter soll der Bundesrat bei der laufenden Revision des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) dafür sorgen, dass die zuständige Fachstelle bei Personensicherheitsprüfungen der höchsten Stufe auch in die Akten abgeschlossener oder eingestellter Strafverfahren Einsicht nehmen kann.

Die GPK empfiehlt sodann, die Fachstelle für die Personensicherheitsüberprüfung aus dem VBS in die Bundeskanzlei oder in ein anderes Departement auszugliedern und ihre Unabhängigkeit klar festzulegen. Zu prüfen sei auch, ob die Sicherheitsüberprüfung bei gewissen Funktionen mit höchster Verantwortung vor der Ernennung durchgeführt werden sollte.

Eine letzte Empfehlung betrifft die nach Ansicht der GPK unbefriedigende Entrichtung von Abgangsentschädigungen bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Bundesrat müsse hier die Rechtslage verbindlich regeln.

(smw/sda)

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.. nicht aufregen,
man suchte mit Sämi ein Bauernopfer und man fand es. Der Herr M. wird es in seinem Departement sehr schwer haben und überhaupt: "Alle werden es in diesem Departement schwer haben", sind wir doch von Freunden umgeben. Man sollte eher die innere Sicherheit i.B. auf schleichende Islamisierung und Mafiosiierung finanzieren und deutlich im Gesetz festschreiben, dass man nicht wieder "normale" Bürger aushorcht!! Es gibt doch soooooooooo viele Anwälte in Bern, da werden doch wohl einige imstande sein, das richtige Gesetz zu brünzeln.
Ja, ganz klar!
... wenn die Bank/en denn in einem wesentlichen Teil auch dem Staat (UNS!) gehören, wie die UBS heute ... Doch nicht einmal da wird politisch richtig gehandelt - trotz Widmer-Schlumpf ... weil das Szepter in dieser Angelegenheit ja immer noch die Bürgerlichen in der Hand haben ... und Frau Widmer ist eine hundertprozentige Bürgerliche - dies dürfen wir nie vergessen -

Der nächste BR für das Polizei- und Justizdepartement müsste eigentlich ein Grüner oder ein Sozialdemokrat sein - DIESES Denkmuster würde auch mehr Fairness gegenüber der "kleinen Frau, dem kleinen Mann" gewährleisten -

Dieses Fairness-Thema habe ich - übrigens - noch nicht zuende gedacht.
Gestern hörte ich von einem Studienkollegen von SP-Levrat, der sagte, dass (er?) die Probleme einer Familie kenne, die mit einem Einkommen so zwischen Fr. 80' und 100'000.-- (!) auskommen müsse ...! Ich dachte vorerst nur: Ach, der arme Mann ... er will Sozialdemokrat sein, ist sehr gut studiert und auch sehr gut bezahlt UND MEINT ZU WISSEN, WIE ES IST, ALS FAMILIE MIT EINEM DERART NIEDRIGEN EINKOMMEN ZURECHT ZU KOMMEN ... !

Hier vorerst meine scharfe Kritik an die SPS:
Wenn Ihr dann endlich merkt, dass es unter Ihren Sympatisanten VIELE, sehr viele gibt, die zwischen Fr. 40' bis 60'000.-- Einkommen erzielen können und dass DIESE Klientel IHRE "Kunden" eigentlich sind, DANN erst wird die SP wieder erstarken. Vorher werden solche Aussagen, wie Sie der erwähnte SP-Herr oben gemacht hatte, nicht neue Leute zu Freunden der SP machen!

Das beste Beispiel ist zur Zeit das (zu) Stillehalten der SP in Sachen Kürzungen der Renten - AUCH und gerade (manchmal zu ...) schmerzhaft für die kleinen Rentenbezüger, die offensichtlich (auch) gar nicht ins Denkmuster der allermeisten SP-Leute passen ...
Und die Bankenbosse
müssten künftig gleich auch noch durch dieses Prozedere!
Da sprechen Sie ja ein wohl noch nicht ...
... erkanntes Problem an, lieber Magnus, wenn sich die (jeder) Politiker ab Stufe z.B. eidg. Parlamente und Kommissionen AUCH einem strengen Überprüfungsverfahren unterziehen müssten ... Denn auch National- und Ständeräte haben ja Einsicht in auch sehr sensible Daten ... Wie das heute geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis - vermutlich gelten, je nach Aufgaben, auch derartige Überprüfungsregelungen - hoffentlich. Man weiss ja offenbar nie, was alles da vergessen worden ist - obschon die Kader ja absolut hochausgebildete und hochbezahlte Spitzenleute sein sollen ... So nach allem, was da alles abgegangen ist, glaube ich zwar nicht mehr so ganz daran !
So sieht man schon mehr
Aber wie passt das wieder zusammen? "Im Übrigen habe Schmid das Auswahlverfahren «sehr ernst genommen», was positiv zu vermerken sei." Dann hat er doch einen grossen Fehler gemacht.
Er hat es also ernst genommen, war aber nicht fähig, oder was soll das sonst heissen?
Keckeis und Nef haben ebenfalls Fehler gemacht. Ja haben wir denn lauter Schwachstellen an der Spitze des Militärs?
Wie dem auch sei, jetzt möchte ich doch sofort fordern, dass in Zukunft die gleichen Auswahlverfahren, die jetzt fürs militärische Personal gelten sollen, auch für die Bundesräte selbst gelten, denn sonst werden wir das Kasperlitheater weder im Militär noch in der politischen Führung wieder los. Wie soll ein Bundesrat ein Auswahlverfahren anwenden, dem er sich nicht selbst jederzeit stellen könnte?
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