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Fünf Jahre Haft
Gao Yu: Haftstrafe nur leicht abgemildert
publiziert: Donnerstag, 26. Nov 2015 / 07:45 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 26. Nov 2015 / 14:44 Uhr
Peking - Die chinesische Journalistin und Mitarbeiterin der Deutsche Welle, Gao Yu, wird aus dem Gefängnis entlassen. Die 71-Jährige darf wegen ihrer schweren Krankheit die Haft ausserhalb des Gefängnisses absitzen.
Dies berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag unter Berufung auf das Berufungsgericht. Ihr Anwalt Mo Shaoping sagte der Nachrichtenagentur dpa in Peking, dass Gao Yu voraussichtlich noch am Abend von ihrer Familie bei der Polizei abgeholt werden könne.
"Sie kann nach Hause und sich in medizinische Behandlung begeben." Doch müsse Gao Yu bestimmte Auflagen erfüllen, sagte der Anwalt, ohne Details zu nennen. Zuvor hatte das Berufungsgericht ihre Haftzeit um zwei auf fünf Jahre verringert.
Wie die Staatsagentur später berichtete, habe das Gericht auf Gao Yus Antrag hin ausserdem festgestellt, dass die beauftragten Spitäler und medizinischen Dokumente nachgewiesen hätten, dass sie "tatsächlich ernsthaft krank" sei. Aus diesem Grund sei entschieden worden, dass der Vollzug der Strafe "vorerst ausserhalb des Gefängnisses" stattfinden werde, schrieb Xinhua.
Die deutsche Regierung hatte sich mehrfach für die Freilassung der kritischen Journalistin eingesetzt und dabei deren ihrer Herzkrankheit auch auf humanitäre Gründe gepocht.
Die renommierte Journalistin war im Mai 2014 festgenommen und im vergangenen April wegen des angeblichen "Verrats von Staatsgeheimnissen" zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund war die Weitergabe eines internen Parteidokuments an eine ausländische Webseite. Es handelte sich offenbar um das berüchtigte "Dokument Nr. 9", in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Das Urteil hatte international Proteste ausgelöst.
Land mit den meisten inhaftierten Journalisten
Der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg, hatte die Freilassung von Gao Yu gefordert und das Urteil als "Schande" kritisiert. Die Journalistin, die bis 1999 wegen eines ähnlichen Vorwurfs sechs Jahre in Haft gesessen hatte, durfte in China schon lange nicht mehr publizieren. Gao schrieb aber für ausländische Medien wie den chinesischen Dienst des deutschen Auslandssenders.
In keinem Land der Welt sitzen so viele Journalisten hinter Gittern wie in China, wie das in New York ansässige Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) berichtete. Mit 44 Journalisten in Haft sei zum Jahresende 2014 die höchste jemals für China erhobene Zahl festgestellt worden. Das Vorgehen gegen Gao Yu sei symptomatisch für den zunehmenden Druck, der auf Journalisten ausgeübt werde.
"Sie kann nach Hause und sich in medizinische Behandlung begeben." Doch müsse Gao Yu bestimmte Auflagen erfüllen, sagte der Anwalt, ohne Details zu nennen. Zuvor hatte das Berufungsgericht ihre Haftzeit um zwei auf fünf Jahre verringert.
Wie die Staatsagentur später berichtete, habe das Gericht auf Gao Yus Antrag hin ausserdem festgestellt, dass die beauftragten Spitäler und medizinischen Dokumente nachgewiesen hätten, dass sie "tatsächlich ernsthaft krank" sei. Aus diesem Grund sei entschieden worden, dass der Vollzug der Strafe "vorerst ausserhalb des Gefängnisses" stattfinden werde, schrieb Xinhua.
Die deutsche Regierung hatte sich mehrfach für die Freilassung der kritischen Journalistin eingesetzt und dabei deren ihrer Herzkrankheit auch auf humanitäre Gründe gepocht.
Die renommierte Journalistin war im Mai 2014 festgenommen und im vergangenen April wegen des angeblichen "Verrats von Staatsgeheimnissen" zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund war die Weitergabe eines internen Parteidokuments an eine ausländische Webseite. Es handelte sich offenbar um das berüchtigte "Dokument Nr. 9", in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Das Urteil hatte international Proteste ausgelöst.
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(sda)
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