Technische Mängel

Gefährliche Öllampen werden aus Schweizer Läden verbannt

publiziert: Donnerstag, 18. Apr 2013 / 15:16 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 18. Apr 2013 / 15:35 Uhr
Links eine Gartenfackel mit integrierter Öllampe ohne Dochtschutz. Rechts eine Metallfackel, die den Anforderungen der geltenden EU-Norm entspricht.
Links eine Gartenfackel mit integrierter Öllampe ohne Dochtschutz. Rechts eine Metallfackel, die den Anforderungen der geltenden EU-Norm entspricht.

Basel - Dekorative Öllampen bringen stimmungsvolles Licht, aber auch Gefahren, wie das Kantonslabor Basel-Stadt am Donnerstag mitteilte: Der Verkauf von 15 Prozent der getesteten Lampen und Lampenöle wurde wegen technischer Mängel respektive verbotener Inhaltsstoffe gestoppt.

Weiterführende Links zur Meldung:

Zusammenfassende Resultate
Gesetzliche Konformität von Öllampen und aspirationsgefährlichen Lampenölen und Grillanzündern
kantonslabor-bs.ch

Insgesamt 59 Öllampen sowie 76 Lampenöle und Grillanzünder wurden unter die Lupe genommen. In Ordnung waren 23 Lampen (39 Prozent) sowie 48 Öle und Anzünder (63%). Anpassungen wurden bei 25 Lampen (42%) und 19 Ölen und Anzündern (25%) verlangt. Verkaufsverbote gab es für 11 Lampen (19%) sowie 9 Öle und Anzünder (12%).

Bei Öllampen wurden vor allem Dochtschutz, Einfüllverschluss-, Auslauf-, Stoss- und Stand-Sicherheit sowie Deklarationen bemängelt. Öle und Anzünder enthielten etwa verbotene Duft- und Farbstoffe, oder es bestand Aspirationsgefahr, eine Art chemische Lungenvergiftung durch Schlucken, die besonders Kleinkinder bedroht.

Sommer-Risiken

Die meisten beprobten Öllampen fielen in die Kategorie der ölbefeuerten Gartenfackeln - solche liegen ja vor allem anfangs der warmen Jahreszeit in den Regalen. Bei diesen muss unter anderem der Docht im Betriebszustand dergestalt umhüllt sein, dass Kleinkinder nicht daran saugen und Lampenöl zu sich nehmen können.

Unter Basler Federführung nahmen kantonale Fachstellen aus der ganzen Schweiz an der Untersuchung teil. Der Bund hatte 2010 nach gravierenden Zwischenfällen Sicherheitsanforderungen verschärft. Unter anderem sind heute teils nur noch schwarze undurchsichtige Gebinde bis zu einem Liter zulässig, Farben und Düfte im Öl aber verboten.

Aspirationsgefahr bergen namentlich leichtflüssige Öle mit hohem Anteil bestimmter heikler Inhaltsstoffe. Mangelhaft seien meist Produkte von einigen wenigen Herstellern, hiess es weiter. Im Kommen seien weniger leichtflüssige Lampenöle auf Raps-Basis, die weniger gefährlich seien. Indes gälten ab 2015 noch strengere Vorschriften, weshalb sich dann erneute Kontrollen aufdrängten.

(hä/sda)

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