Gefängnis für ehemaligen Präsident von YF Juventus

publiziert: Freitag, 17. Nov 2006 / 16:12 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Nov 2006 / 16:53 Uhr

Zürich - Michele Vecchiè ist wegen Veruntreuung von über 1,4 Millionen Franken vom Bezirksgericht Zürich zu 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Michele Vecchiè wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 33 Monaten verurteilt.
Michele Vecchiè wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 33 Monaten verurteilt.
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Der ehemalige Präsident des Fussballclubs YF Juventus Zürich wurde der Veruntreuung von über 1,4 Millionen Franken schuldig gesprochen.

Einen Teil der in seiner Geldwechselfirma und in einem Treuhandbüro abgezweigten Gelder, insgesamt 883 000 Franken, hatte Vecchiè in den Sportverein eingeschossen.

Die meisten der rund 30 Geschädigten waren befreundete Landsleute des italienischen Fussballpräsidenten.

Wie das Bezirksgericht Zürich eröffnete, hat es den 50-Jährigen wegen Veruntreuung, Unterlassung der Buchführung und ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 33 Monaten verurteilt.

Verkehrsregeln verletzt

Das Urteil bezieht sich auch auf eine Anklage wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln: Vecchiè war mit seinem Personenwagen in Zürich mit 76 statt 50 Kilometern pro Stunde unterwegs.

Der Angeklagte amtete von 1994 bis 2005 als Präsident des traditionellen Zürcher Fussballklubs Young Fellows Juventus. Im Herbst 2005 verlor er das Amt, nachdem er für 76 Tage in Untersuchungshaft gewesen war.

Am vergangenen Dienstag stand Vecchiè nun vor dem Bezirksgericht Zürich. Der zuständige Staatsanwalt stellte einen schriftlichen Antrag auf vier Jahre Zuchthaus.

Der Angeklagte gab seine Verfehlungen zwar grundsätzlich zu, schob aber die moralische Verantwortung dafür ab. Grund für sein Handeln sei ein Raubüberfall auf sein Wechselgeschäft im Juli 1997.

Grosses finanzielles Loch

Damals seien rund eine Million Franken weggekommen. Dadurch sei er in ein grosses finanzielles Loch gefallen, erklärte er.

Sein Verteidiger setzte sich im Hauptantrag für eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten ein. Sein Mandant habe sich nicht persönlich bereichert, gab der Anwalt zu bedenken.

Ob Vecchiè die unbedingte Strafe so akzeptiert, ist kaum anzunehmen. Im kommenden Jahr gelten nämlich neue Gesetze. Dann ist neu der bedingte Vollzug von bis zu dreijährigen Gefängnisstrafen möglich.

(dl/sda)

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