Gegen allgemeine Steueramnestie

publiziert: Freitag, 24. Okt 2003 / 15:30 Uhr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt eine allgemeine Steueramnestie ab. Hingegen unterstützt er die Einführung einer straflosen Selbstanzeige und einer erleichterten Nachsteuer für Erben. Das schreibt der Regierungsrat in der Vernehmlassung zuhanden des Bundes.

Im Juni 2001 unterbreitete das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat eine Amnestievorlage, in welcher neben oder anstelle einer allgemeinen Steueramnestie noch die Einführung der straflosen Selbstanzeige und der Amnestie zugunsten der Erben eines Steuerpflichtigen vorgeschlagen wurde.

Der Bundesrat lehnte es jedoch ab, diese Vorlage in ein Vernehmlassungsverfahren zu schicken. Hingegen schickte er eine redimensionierte Vorlage in die Vernehmlassung, weil der politische Druck für eine allgemeine Amnestie oder amnestieähnliche Massnahmen gewachsen war.

Materiell enthält die Vorlage drei Varianten für ein erleichtertes Nachsteuerverfahren in Erbfällen. Ausserdem wird in Nachachtung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Beseitigung der Haftung der Erben für die Bussen des Erblassers vorgeschlagen. Und schliesslich soll auf die Erhebung einer Busse verzichtet werden, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehungen selber und vollumfänglich anzeigen (straflose Selbstanzeige).

Alle erwähnten Massnahmen sollen nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die kantonalen und kommunalen Steuern gelten, weil sie nur dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Steuerzahler ihre dem Fiskus verheimlichten Einkommen und Vermögen offen legen.

Im Einklang mit der Haltung des Bundesrates lehnt der Regierungsrat eine allgemeine Steueramnestie ab. Eine Amnestie bedeute den zeitweiligen Verzicht auf die Anwendung der Steuergesetze von Bund und Kantonen zu Gunsten derjenigen, die ihre Steuerpflicht in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise erfüllt hätten, so der Regierungsrat. Dies sei bedenklich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit und werde vom ehrlichen Steuerzahler kaum verstanden.

Er unterstützt hingegen gemäss Vorschlag des Bundesrates die Einführung der straflosen Selbstanzeige und einer erleichterten Nachsteuer für Erben. Bei der Selbstanzeige weist er darauf hin, dass auf den Nachsteuern auf jeden Fall Verzugszinsen zu entrichten seien. Ansonsten würden zusätzliche Anreize für künftige Hinterziehungen und eine Rechtsungleichheit gegenüber dem ehrlichen Bürger geschaffen, so der Regierungsrat.

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