Kompromiss abgelehnt

Geldwäscherei: Nationalrat weiter gegen strengere Regeln

publiziert: Donnerstag, 27. Nov 2014 / 12:05 Uhr
Der Nationalrat will nichts wissen von strengeren Geldwäscherei-Regeln. (Symbolbild)
Der Nationalrat will nichts wissen von strengeren Geldwäscherei-Regeln. (Symbolbild)

Bern - Der Nationalrat gibt seinen Widerstand gegen strengere Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei nicht auf. Er will weder Bargeldzahlungen über 100'000 Franken verbieten noch Händler in die Pflicht nehmen.

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Der Bundesrat möchte die Geldwäscherei-Regeln dem internationalen Standard anpassen und so verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. In diesem Rahmen schlug er vor, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zu verbieten. Der Ständerat war damit einverstanden, der Nationalrat lehnte das Verbot hingegen ab.

Am Donnerstag hatte der Nationalrat nun über einen von seiner Kommission vorgeschlagenen Kompromiss zu entscheiden: Anstelle des Verbots sollte eine Sorgfaltspflicht für Händler eingeführt werden.

Der Rat lehnte dies jedoch mit 94 zu 90 Stimmen ab. Von der Sorgfaltspflicht betroffen gewesen wären Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen.

Bargeld-Limite in gewissen Fällen

Eine Bargeld-Limite wird es künftig dennoch geben, nämlich für Zahlungen an Betreibungsbeamte und für Konkurs-Versteigerungen. Hier hat der Nationalrat einer Minderheit aus den Reihen der FDP und SVP zugestimmt für eine Limite von 200'000 Franken. Der Bundesrat und der Ständerat wollten die Limite bei 100'000 Franken setzen.

In anderen umstrittenen Punkten hat der Nationalrat seinen Widerstand aufgegeben. So lenkte er bei den Inhaberaktien ein. Wer Inhaberaktien einer Gesellschaft erwirbt, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, muss künftig den Erwerb der Gesellschaft melden und sich identifizieren. Die Gesellschaft hat die Pflicht, ein Verzeichnis über die Inhaber zu führen.

Der Nationalrat wollte zunächst, dass dies nur für Aktiengesellschaften mit über 250'000 Franken Kapital und GmbH mit über 50'000 Franken Kapital gilt. Nun verzichtet er auf den Schwellenwert. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte darauf hingewiesen, dass mit dem Schwellenwert keine Transparenz hergestellt würde, da die Mehrheit der Unternehmen nicht betroffen wären.

SVP spricht von Überregulierung

Gegen strengere Geldwäscherei-Regeln stellte sich die SVP. Ihre Vertreter sprachen von einer Überregulierung. Die Schweiz sei bereits vorbildlich, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).

Anlass für die Gesetzesänderungen waren Empfehlungen der «Groupe d'action financière» (GAFI), einer von den G-7 ins Leben gerufenen Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung. Der Bundesrat will diese umsetzen. Das nächste Länderexamen steht 2015 an.

(bg/sda)

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