Genfer Gericht entscheidet - Dieudonné darf auftreten

publiziert: Mittwoch, 26. Mai 2010 / 19:25 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 26. Mai 2010 / 20:35 Uhr

Genf - Der französische Comedien Dieudonné hat in seinem Rechtsstreit gegen die Stadt Genf eine Etappe gewonnen. Das Verwaltungsgericht Genf entschied, dass die Stadtverwaltung Dieudonnés Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat, indem sie ihm keinen Saal vermieten wollte.

M'bala Dieudonné versteht den Widerstand der Stadt Genf. (Archivbild)
M'bala Dieudonné versteht den Widerstand der Stadt Genf. (Archivbild)
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Die Stadt wollte dem französisch-kamerunischen Komiker, der der rechtsextremen Front National nahesteht, letzten Dezember die Alhambra nicht zur Verfügung stellen.

Man wolle seine Provokationen, namentlich gegen die jüdische Gemeinde, nicht dulden, hiess es damals. Der Humorist hatte im Februar dagegen rekurriert.

«Ich verstehe, dass die Stadt Genf gegen Rassismus kämpft, aber in diesem Fall hat sie die Grenzen der Legalität überschritten», sagte Dieudonnés Genfer Agent Djily Diagne. Die Stadtverwaltung kündigte an, den Fall vor Bundesgericht zu ziehen.

Auftritt in der Cité Bleue

Nachdem er keinen städtischen Saal anmieten konnte, fand Dieudonné Unterschlupf in der Cité Bleue, die der Stiftung Cité Universitaire gehört. Dort zeigt er am Mittwoch und Donnerstag sein Programm «Sandrine», das sich um Gewalt in der Ehe dreht.

Die Union der jüdischen Studenten in der Schweiz erklärte sich «zutiefst enttäuscht, dass ein so wichtiges Universitätszentrum eine Persönlichkeit empfängt, die mit Judenhass Geld verdient», schrieb die Union in einer Mitteilung.

(bert/sda)

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