Gericht: Pinochet muss seinen Geisteszustand untersuchen lassen

publiziert: Freitag, 3. Nov 2000 / 12:24 Uhr

Santiago de Chile - Vor seiner ersten gerichtlichen Vernehmung muss sich der frühere chilenische Diktator Augusto Pinochet auf seine Verhandlungsfähigkeit untersuchen lassen. Dies entschied das Berufungsgericht in Santiago de Chile am Donnerstag.

Nach Angaben seiner Verteidiger soll vor allem Pinochets Geisteszustand festgestellt werden. Für ein Gerichtsverfahren ist nach chilenischem Recht ausschliesslich der geistige Zustand des Angeklagten entscheidend. Nicht körperliche Gebrechen, sondern nur geistiger Verfall könnten einen Prozess gegen Pinochet verhindern. Gegen den 84-jährigen Ex-Diktator sind in Chile 176 Klagen anhängig. Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte Pinochet die parlamentarische Immunität aberkannt und so den Weg für einen Prozess frei gemacht. Berufung Pinochets Anwälte hatten eine frühere Gerichtsentscheidung angefochten, nach der sich der 84-Jährige innerhalb von 30 Tagen auf seine Verhandlungsfähigkeit hin untersuchen lassen muss. Dieses Urteil sei nun vollständig bestätigt worden, betonte einer der Anwälte, der sich für die Aufhebung der Immunität Pinochets stark gemacht hatte. Nun haben die Verteidiger noch die Möglichkeit, Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof, der Corte Suprema, einzulegen. Es wurde aber erwartet, dass die Juristen die Entscheidung des Berufungsgerichts akzeptieren würden. Gegenwärtig liegt Pinochet mit einer Lungenentzündung im Militärkrankenhaus in Santiago. Eigentlich hätte er bereits am 9. Oktober erstmals vor Gericht vernommen werden sollen. Ermittlungsrichter Juan Guzmán Tapia ordnete aber zunächst Untersuchungen an, die Aufschluss über eine mögliche Demenz bei dem früheren Gewaltherrscher erbringen sollen. Während seiner Gewaltherrschaft von 1973 bis 1990 wurden mehr als 3000 Menschen getötet oder verschwanden spurlos. Im März dieses Jahres war Pinochet nach 503 Tagen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arrest in Grossbritannien entlassen worden und nach Chile zurückgekehrt.

(sda)

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