Gericht: SVP-Überläuferin darf im Kantonsrat bleiben

publiziert: Mittwoch, 17. Dez 2008 / 12:19 Uhr

Lausanne - Die kurz nach ihrer Wahl von der CVP in die SVP übergelaufene Barbara Keller-Inhelder darf im St. Galler Kantonsrat bleiben. Laut Bundesgericht ist ihre Fahnenflucht zwar moralisch fragwürdig, verletzt aber nicht den Wählerwillen.

Barbara Keller-Inhelder ist froh über den Entscheid.
Barbara Keller-Inhelder ist froh über den Entscheid.
Die 40-Jährige aus Rapperswil-Jona war im vergangenen März im Wahlkreis See-Gaster als Kantonsrätin für die Amtsperiode 2008 bis 2012 wiedergewählt worden. Noch vor dem Amtsantritt verliess sie die CVP und trat der SVP bei. Der Kantonsrat erklärte ihre Wahl im Juni gegen den Antrag seiner Rechtspflegekommission für gültig.

Glaubwürdigkeit verloren

Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die dagegen erhobene Beschwerde von fünf CVP-Mitglieder nun mit vier zu einer Stimme abgewiesen. Die Richter waren sich einig, dass das Vorgehen Keller-Inhelders zwar Unbehagen auslöst, treuwidrig erscheint und moralisch fragwürdig ist.

Die Wähler seien enttäuscht worden und der Verlust an politischer Glaubwürdigkeit möge gross sein. Aus rechtlicher Sicht sei indessen davon auszugehen, dass der Parteiwechsel kurz nach der Wahl nicht gegen die in der Bundesverfassung garantierten politischen Recht der Wähler verstossen habe.

Gutes Gewissen

Die in Lausanne anwesende Barbara Keller-Inhelder äusserte nach der Beratung, dass sie froh über den Entscheid sei und nun endlich ein Schlussstrich gezogen werden könne. Sie habe ein reines Gewissen, ansonsten wäre sie von sich aus zurückgetreten.

(sl/sda)

Noch ein Plagiat
"Eines schickt sich nicht für alle
Sehe jeder, wie er's treibe,
Sehe jeder, wo er bleibe,
Und wer steht, dass er nicht falle!"
J.W.v.G.

Manchen zieht's hinauf, viele zieht's hinab, die meisten aber fallen von alleine!
Andere Ebene
Haben wir etwas ähnliches nicht auch schon auf höherer Ebene erlebt, vor etwa einem Jahr? Allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen.
Im Sinne der Wähler
Ich glaube kaum, dass die CVP-Wähler ihr ihre Stimme gegeben hätten, wenn sie als SVP Kandidatin angetreten wäre.

Dass die Frau meint, mit einem Bundesgerichtsentscheid könne ein Schlusstrich gezogen werden - nun sei alles wieder gut - zeigt, wie unwichtig für sie die Meinung der Wähler ist, mit deren Stimmen sie erst in den Kantonsrat einziehen konnte. Diese müssten ihr Masstab sein.

Ein für mich nicht nachvollziehbares Demokratieverständnis.
Wiederwahl ist garantiert
Die Korrekten wechseln von der SVP zur BDP - und die Hinterlistigen lassen sich von der CVP aufbauen und wählen und wechseln dann zur SVP. Na immerhin wird die Überläuferin von der SVP mit Sicherheit wieder gewählt. Man soll da ja froh um "gute Köpfe" sein. Und einen Kopf muss die Keller ja haben, wenn sie es wagt, weiterhin im Kantonsrat zu sitzen und ihre bisherigen (Partei-)Freunde dort zu düppieren.
Vielleicht
hat's ihr auch nur der Antonius angetan! Honi soit qui mal y pense!
Meinen Sie ...? Das entspricht doch so gar ...
... nicht dieser sauberen, fairen, anständigen, demokratischen ... Partei !????!

Oder umgekehrt, was muss das für eine Person sein, die von einer anständigen Partei in eine derart hinterhältige, unehrlich und kleinkarrierte Partei-Gesellschaft wechselt?

Natürlich! Das ist MEINE Sicht der Dinge ...
Vielleicht
gibt es ja nun auch höhere Boni!
Gummihals
Solche Gummihälse sind bei der SVP gut aufgehoben.
Gewissen
Politiker(innen) haben oftmals ein "flexibles" Gewissen
.
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