Volksinitiative für gültig erklärt

Gericht kippt Sprachenentscheid

publiziert: Mittwoch, 11. Mai 2016 / 13:07 Uhr
Die Fremdspracheninitiative beziehe sich lediglich auf den obligatorischen Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe. (Symbolbild)
Die Fremdspracheninitiative beziehe sich lediglich auf den obligatorischen Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe. (Symbolbild)

Chur - Das Bündner Verwaltungsgericht hat einen Fremdsprachen-Entscheid des Grossen Rates kassiert. Es erklärte die Volksinitiative für nur eine Fremdsprache in der Primarschule als gültig.

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Der 120-köpfige Bündner Grosse Rat hatte die kantonale Volksinitiative, die nur eine Fremdsprache statt zwei auf der Stufe Primarschule fordert, im April letzten Jahres mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig erklärt. Das Begehren verstosse gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung, argumentierte die Ratsmehrheit.

Damit fanden sich die Initianten nicht ab. Sie fochten den Beschluss mit einer Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht an und erhielten nun Recht. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, kam es zu einem anderen Schluss als das Kantonsparlament.

Für das Verwaltungsgericht scheint eine verfassungs- und bundesrechtskonforme Umsetzung der Initiative zumindest nicht zum vornherein unmöglich, weshalb kein offensichtlicher Verstoss gegen übergeordnetes Recht vorliege. Der Kanton Graubünden würde sich mit einer Annahme der Initiative indes vom schweizerischen Sprachenkompromiss verabschieden, welcher rechtlich aber nicht bindend ist.

Diskriminierung kann vermieden werden

Das Gericht betont, die Fremdspracheninitiative beziehe sich lediglich auf den obligatorischen Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe, der mit Annahme der Initiative eingeschränkt würde. Auf der Oberstufe liesse sich der Unterricht ausbauen, damit die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über die vom Bundesrecht geforderten Fremdsprachenkompetenzen verfügten.

Gleichzeitig schliesst die Fremdspracheninitiative laut Gericht nicht aus, dass gewisse Schulträgerschaften in der Primarstufe freiwillig eine zweite Fremdsprache anbieten. Eine Diskriminierung von Sprachminderheiten könne so vermieden werden.

Eine Botschaft an das Parlament

Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht angefochten werden. Regierung und Parlament würden das nicht tun, sagte Regierungsrat und Erziehungsdirektor Martin Jäger (SP) auf Anfrage.

Es müsse abgewartet werden, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts in Kraft trete, sagte Jäger weiter. Dann werde die Regierung dem Grossen Rat eine materielle Botschaft zur Fremdspracheninitiative unterbreiten. Bei der Behandlung der Initiative im April letzten Jahres im Parlament hatte die Regierung anhand eines Gutachtens nur begründet, weshalb die Initiative ungültig sei.

(arc/sda)

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