Gericht lehnt AKP-Verbot ab

publiziert: Mittwoch, 30. Jul 2008 / 17:49 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Jul 2008 / 19:26 Uhr

Ankara - Die türkische Regierungspartei AKP wird nicht verboten. Das Verfassungsgericht in Ankara hat einen Antrag auf Auflösung der Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan abgelehnt. Allerdings verhängte es finanzielle Auflagen gegen die AKP.

Recep Erdogan hat Glück: Wäre die Partei verboten worden, hätte er sich fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen.
Recep Erdogan hat Glück: Wäre die Partei verboten worden, hätte er sich fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen.
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Die Staatsanwaltschaft hatte der seit fast sechs Jahren regierenden Partei vorgeworfen, eine Islamisierung des Landes zu betreiben und damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion zu verstossen.

Die elf Richter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen für ein Parteiverbot, jedoch wurde das erforderliche Quorum von sieben Ja-Stimmen nicht erreicht. Die Richter strichen allerdings die staatliche Finanzierungshilfe für die Partei.

Wäre die Partei verboten worden, hätten Regierungschef Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und 69 andere AKP-Führungskräfte sich fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden. Bei der Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrer Anklage in erster Linie auf Äusserungen Erdogans berufen. Der Regierungschef hatte gefordert, das Kopftuch als religiöses und politisches Symbol in den Hochschulen zuzulassen.

Im Februar 2008 hatte das Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine Freigabe des Kopftuches für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht kassiert. Damit sind Frauen, die Kopftücher tragen, weiterhin von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.

(fest/sda)

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