Gericht untersagt Lissabon-Ratifizierung

publiziert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 21:59 Uhr

Karlsruhe - Deutschland darf den EU-Reformvertrag vorerst nicht ratifizieren. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Begleitgesetz zum EU-Vertragswerk sei verfassungswidrig, da es Bundestag und Bundesrat zu wenig Mitspracherechte einräume.

Der Bundestag möchte den Reformvertrag bis Ende 2009 in Kraft setzen.
Der Bundestag möchte den Reformvertrag bis Ende 2009 in Kraft setzen.
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Das Grundgesetz sage Ja zu Lissabon, verlange aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der Rechte von Bundestag und Bundesrat. Nach diesem Urteil des höchsten Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden.

Solange dies nicht korrigiert sei, dürfe Bundespräsident Horst Köhler das Ratifizierungsgesetz nicht unterschreiben, hiess es. Um die gesetzlichen Nachbesserungen in Angriff zu nehmen, wird der Bundestag im August zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

In erster Lesung soll dabei ein neues Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden. Darauf habe sich die Regierungskoalition bereits geeinigt, teilte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Peter Ramsauer, in Berlin mit.

Irland und Tschechien im Fokus

Die Schluss-Abstimmung des neuen Gesetzes sei für den 8. September angesetzt. Für diesen Tag war bereits eine Sondersitzung des Bundestages terminiert. Der Bundestag steht insofern unter Zeitdruck, als dass die EU den Reformvertrag von Lissabon bis Ende 2009 in Kraft setzen will.

Nebst Deutschland müssen auch noch Polen und Tschechien den Vertrag ratifizieren. Der als EU-kritisch bekannte tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hatte mehrfach betont, er werde allenfalls darüber nachdenken, den Vertrag zu ratifizieren, wenn die Iren bei einer neuen Volksabstimmung mit Ja stimmen.

Auch Polens Staatspräsident Lech Kaczynski muss den Vertrag noch unterzeichnen. Kaczynski gehört ebenfalls zum EU-skeptischen Lager. Er will seine Zustimmung auch erst nach einem Ja Irlands geben.

(ht/sda)

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