Gerichts-Fall Sabo ist abgeschlossen

publiziert: Mittwoch, 7. Nov 2007 / 14:13 Uhr

Liestal - Der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Kirche Baselland verzichtet im Fall Sabo auf einen Gang ans Bundesgericht. Nach dem Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts vom September will er andere Wege finden, um zu einer Lösung zu kommen.

Die Kirchgemeinde Röschenz muss den Pfarrer Franz Sabo nicht entlassen.
Die Kirchgemeinde Röschenz muss den Pfarrer Franz Sabo nicht entlassen.
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Das Kantonsgericht hatte am 5. September entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den aufmüpfigen Priester Franz Sabo nicht entlassen müsse. Nach «eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage» verzichte der Landeskirchenrat nun auf einen Weiterzug, teilte er mit.

Durch das Urteil sehe sich der Landeskirchenrat in wesentlichen Punkten bestätigt, er bemängle aber auch Widersprüche. So zeige das Kantonsgericht entgegen den Erwartungen keinen Weg auf, wie in dem Fall vorgegangen werden müsste.

Auf «aktenwidrigen Überlegungen und selektiver Beurteilung von Fakten» beruht für den Landeskirchenrat zudem die Folgerung, Bischof Kurt Koch habe seine Gespräche mit Sabo nicht entscheidungsoffen geführt. Das Bundesgericht sei aber weitegehend an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden, so dass eine Anfechtung wenig Sinn mache.

Alternative Lösung gesucht

Ein weiteres Verfahren würde zudem erneut viel Zeit und Geld beanspruchen, hält die Exekutive der Baselbieter Römisch-Katholiken fest. Der Landeskirchenrat wolle andere Wege suchen, um «in der verfahrenen Situation zu einer Lösung zu kommen», und habe mit den Beteiligten bereits erste Gespräche geführt.

Ein Weiterzug wäre grundsätzlich noch durch das Bistum Basel möglich. Die Frist läuft bis Freitag.

(bert/sda)

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