Gesetz für Risikosportarten gutgeheissen

publiziert: Donnerstag, 24. Sep 2009 / 16:08 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 24. Sep 2009 / 17:02 Uhr

Bern - Der Nationalrat will nun doch ein Gesetz für Risikosportarten und das Bergführerwesen. Gegen den Widerstand von Kommission und Bundesrat hat er hauchdünn mit 83 zu 82 Stimmen einen solchen Erlass gutgeheissen.

Laut Sportminister Ueli Maurer kann kein Gesetz ein Restrisiko ausschliessen. (Symbolbild)
Laut Sportminister Ueli Maurer kann kein Gesetz ein Restrisiko ausschliessen. (Symbolbild)
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Angestossen hatte die Diskussion 2000 der damalige Walliser CVP-Nationalrat Jean-Michel Cina mit einer parlamentarischen Initiative. Dazu veranlasst hatten ihn das Canyoning-Unglück von 1999 im Saxetbach mit 21 Toten, ein Bungee-Jumping-Unfall in Stechelberg und andere schwere Unfälle.

Im Herbst 2001 gab der Nationalrat der Initiative Folge. Ein erster Entwurf der Rechtskommission kam dann aber schlecht an, und auch der Bundesrat bezeichnete den Erlass als unnötig. Die Kommission wollte deshalb die Übung abblasen, doch hielt das Ratsplenum im Sommer 2007 mit 98 zu 75 Stimmen an einem Rahmengesetz fest.

Einwänder der Kommission

Die Kommissionsmehrheit beantragte nun erneut, das Geschäft abzuschreiben. Die heutigen Rechtsgrundlagen und die Selbstregulierung genügten. Insbesondere gebe es mittlerweile Richtlinien für Canyoning und Rafting sowie ein Label «Safety in adventure». Laut Sportminister Ueli Maurer kann kein Gesetz ein Restrisiko ausschliessen.

Mit 95 zu 74 Stimmen folgte der Rat aber der von Maurice Chevrier (CVP/VS) angeführten Kommissionsminderheit und lehnte die Abschreibung ab.

In der Folge wurde das Gesetz im Eiltempo durchberaten und am Ende mit einer Stimme Unterschied verabschiedet. Es legt für Bergführer, Schneeportlehrer und die Anbieter gewisser Risikoaktivitäten Sorgfaltspflichten und Sicherheitsanforderungen fest. Für das gewerbsmässige Anbieten der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten wird eine Bewilligung verlangt.

(bert/sda)

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