Es gibt keine Rechtsgrundlage

Gespendetes Übernachtungsgeld geht nicht an Glückskette

publiziert: Donnerstag, 7. Mai 2015 / 11:23 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 7. Mai 2015 / 11:41 Uhr
Für die Erklärung der Spendebereitschaft gibt es keine Rechtsgrundlage..
Für die Erklärung der Spendebereitschaft gibt es keine Rechtsgrundlage..

Bern - Die Übernachtungsentschädigung für den ausgefallenen Sessionstag gibt zu reden: Zehn Nationalräte folgten dem Aufruf von SP-Fraktionspräsident Andy Tschümperlin und wollen die 180 Franken der Glückskette spenden. Diese profitiert aber nicht direkt von den Spenden.

2 Meldungen im Zusammenhang
Obwohl die Nationalrätinnen und Nationalräte auf der Präsenzliste ihre Spendebereitschaft erklärt haben, können die Parlamentsdienste den Betrag nicht an die Glückskette überweisen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte Karin Burkhalter, Sprecherin der Parlamentsdienste, am Donnerstag auf Anfrage der sda.

Die 180 Franken werden den Parlamentariern darum auf ihr Konto überwiesen. Wenn sie das Geld der Glückskette spenden wollten, müssten sie das selber tun, sagte Burkhalter.

Zehn Mitglieder folgen dem Vorschlag

Am Mittwoch hatte die Übernachtungsentschädigung für eine kurze Diskussion im Nationalrat gesorgt. Wegen einer Änderung der Traktandenliste war der letzte Sessionstag ausgefallen, die meisten Ratsmitglieder konnten die Heimreise einen Tag früher antreten.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Max Binder verlangte daher per Ordnungsantrag, die Übernachtungsentschädigung zu streichen, was die Mehrheit jedoch ablehnte. Nach Angaben der Parlamentsdienste folgten indes zehn Ratsmitglieder Tschümperlins Vorschlag zur Güte, den Betrag zu spenden.

(jbo/sda)

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Das Ratsbüro entschied das die 180 Franken für die Übernachtung auf Donnerstag erhalten sollen.
Bern - Wegen einer Traktandenänderung entfällt der letzte Sitzungstag der Sondersession. Das Ratsbüro entschied aber, dass die Nationalratsmitglieder trotzdem 180 Franken für ... mehr lesen
?Die Namen bitte!?
Eine logische Schlussfolgerung auf Basis der Aussagen im Artikel:

Info 1: Die meisten Mitglieder des Nationalrats konnten wegen der geänderten Traktandenliste einen Tag früher nachhause fahren.

Info 2: Die Mehrheit des Nationalrats lehnt es ab, dass die Entschädigung von 180 Franken für die betreffende Übernachtung gestrichen wird.

Folgerung: Es gibt Nationalräte, welche die zweckbestimmte Entschädigung kassieren wollen, ohne sie wie vorgesehen einzusetzen. Als unerwartetes Supplément fürs private Kässeli.

Ich hätte gerne eine namentliche Liste genau dieser Nationalräte. Damit ich sie mir als UNWÄHLBAR vormerken kann. 180 Franken sind ein relativ kleiner Betrag. Darum geht es nicht. Es geht um die ethische Haltung.

Aber wirklich erstaunlich ist diese Episode ja nicht angesichts des Vorbilds Bundesrat Schneider-Ammann, der die Steueroptimierung mittels Offshore-Konto für "korrekt" hält.?
.
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