Gespräche über Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

publiziert: Mittwoch, 5. Nov 2003 / 20:43 Uhr

Bern - Die Schweiz und die EU haben erneut über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die 10 EU-Beitrittsländer verhandelt. Im Zentrum stand die mögliche Ausgestaltung eines Übergangsregimes gegenüber den neuen Staaten.

Bei der Ausdehnung der Freizügigkeit verhandelt die EU auch mit der Schweiz.
Bei der Ausdehnung der Freizügigkeit verhandelt die EU auch mit der Schweiz.
Die Schweiz möchte den freien Personenverkehr mit den neuen EU-Ländern erst nach angemessenen Übergangsfristen und schrittweise einführen. Bei der vierten Verhandlungsrunde in Bern wurde geprüft, ob dies allenfalls mit einer Schutzklausel möglich wäre, wie das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) mitteilte.

Eine solche Schutzklausel gilt für die EWR-Länder. Sie müsste während einer Übergangszeit die Beibehaltung gewisser arbeitsmarktlicher Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, Lohnkontrolle) gegenüber Personen aus den zehn Beitrittsländern erlauben.

Mit dem Inkrafttreten sei frühestens 2005 zu rechnen, heisst es in der IMES-Mitteilung weiter. Dies unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch das Parlament und im Falle eines Referendums durch das Volk.

Der Bundesrat erachte die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn Beitrittstaaten als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und als Chance für die Schweiz. Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergäben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven.

Bei den EU-Beitrittsstaaten handelt es sich um Polen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern und Malta.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

(tr/sda)

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